Sonderförderung für Studierende mit Behinderung

Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 bzw. 50, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können über ihre Heimathochschule zusätzliche Fördermittel beantragen.

Abhängig vom finanziellen Bedarf beantragen Sie entweder einen pauschalen Zuschuss (gilt ab dem Projekt 2018 ab einem GdB von mindestens 30) oder reichen (ab einem GdB von mindestens 50) einen eigenständigen Antrag („Langantrag“) ein.

 

Sonderförderung für im Ausland alleinerziehende Studierende mit Kind

Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule eine monatliche Pauschale beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird.

 

Bitte wenden Sie sich bezüglich Details zu den jeweiligen Sonderförderungsmöglichkeiten sowie der Bereitstellung entsprechener Antragsformulare direkt an das Auslandsbüro.

 

► Praxisbeispiele Sonderförderung