Dienstreisen mit Kind

Als Familienservicestelle möchten wir Sie dazu ermutigen, Dienstreisen zu tätigen, Fortbildungen wahrzunehmen und an Lehrgängen teilzunehmen, auch wenn Ihre Kinder noch betreut werden müssen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen können unabwendbare zusätzlich anfallende Kinderbetreuungskosten erstattet werden.