Für zivile Beschäftigte sowie Soldatinnen und Soldaten gestaltet sich die Antragstellung gleichermaßen:

  • Grundsätzlich kann der Antrag zur Erstattung der Kinderbedtreuungskosten im Rahmen einer Dienstreise, Fort- oder Weiterbildung erst nach Beendigung der Dienstreise gestellt werden.
  • Die Höhe der zu erwartenden Kosten ist der Dienststelle – nach Möglichkeit – im Vorfeld der Dienstreise anzuzeigen, beispielsweise durch einen Eintrag in Feld 7 des Dienstreiseantrages.
  • Weitere Ausführungen zur Höhe und Begründung der Kosten sind, u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen, dem späteren Erstattungsantrag beizufügen und an ZV II.3 unter kibeko@unibw.de zu senden
  • Den Kostenerstattungsantrag finden Sie hier.