Auch wenn es Ihnen grundsätzlich freisteht, wann Sie die Schwangerschaft bei Ihrer Arbeitgeberin anzeigen, ist eine frühzeitige Meldung ratsam, da für schwangere Frauen sowie das ungeborene Kind ein besonderer Schutz, der Mutterschutz, besteht.

Der Mutterschutz regelt insbesondere
  • den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
  • den Kündigungsschutz sowie
  • Leistungen vor und nach der Geburt.

Ausführliche Informationen können Sie dem Leitfaden zum Mutterschutz sowie dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entnehmen.

Ihre Ansprechstellen an der UniBw M:

  • für zivile Beschäftigte: Frau Nicole Dietrich unter nicole.dietrich@unibw.de
  • Soldatinnen wenden sich bitte an die zuständige Gruppenleitung.

Gut zu wissen:

  • Die mutterschutzrechtlichen Regelungen für Beamtinnen des Bundes entsprechen denen der Arbeitnehmerinnen.
  • Während der Schutzfrist vor der Entbindung (in der Regel 6 Wochen) ist es Arbeitnehmerinnen möglich, weiterhin zu arbeiten. In der Schutzfrist nach der Geburt (für gewöhnlich 8 Wochen), ist es grundsätzlich nicht erlaubt zu arbeiten.
  • Speziell für studierende Soldatinnen gilt:
    • Melden Sie den Beginn der Mutterschutzfrist sowohl dem DiszVorg als auch beim Prüfungsamt, da Sie sonst noch als prüfungsfähig gelten.
    • Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen, haben Soldatinnen nicht die Möglichkeit, während des Mutterschutzes zu arbeiten (§ 5 MuSchSoldV). Eine Ausnahme können hier studierende Soldatinnen sein, welche im Rahmen des Mutterschutzes Prüfungen ablegen möchten. Bitte informieren Sie sich hierfür beim Prüfungsamt, eine schriftliche Anzeige beim Prüfungsausschuss ist hier in der Regel erforderlich.
    • Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende internen Informationen.

Hebammenvermittlung:

Sollten Sie auf der Suche nach einer Hebamme in München bzw. dem Landkreis München sein, möchten wir Sie gerne auf den Hebammenverein HebaVaria aufmerksam machen. Der gemeinnützige Verein hilft Ihnen dabei, eine Nachsorgehebamme zu finden.


Informationsvideo zum Mutterschutz: