In der Psychotherapie werden psychische Störungen mit Krankheitswert (z. B. Depression) und entsprechenden Symptomen behandelt. Es werden Diagnosen vergeben und es findet eine Heilbehandlung statt. Kostenträger der Psychotherapie ist i. d. R. die jeweilige gesetzliche oder private Krankenkasse.

In der Beratung wird und darf nicht psychotherapeutisch gearbeitet werden. Im Fokus der Beratung stehen private und/oder berufliche Herausforderungen eines psychisch gesunden Menschen (z. B. Überlastung oder Konflikte in der Arbeit). Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich (vgl. Schweigepflicht SGB §203). Das Abschließen von Versicherungen oder Verbeamtungsverfahren wird durch die Inanspruchnahme von psychologischen Beratungsgesprächen nicht beeinflusst.

Viele Menschen erscheinen jedoch bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sowohl vor privaten oder beruflichen Herausforderungen stehen und eine psychische Erkrankung haben. Die psychologische Beratung kann – infolge kurzfristiger Terminvergabe –  frühzeitig ansetzen und der Prävention dienen. Das bedeutet, dass sie im günstigsten Fall stattfindet bevor eine Erkrankung auftritt.