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Psychologische Beratungsstelle für Stamm- und Zivilpersonal

Sie suchen in einer schwierigen Lebenssituation Rat? Sie würden gern mit jemanden unabhängigen Außenstehenden reden?

Die Psychologische Beratungsstelle bietet den zivilen Angestellten und Beamtinnen und Beamten sowie dem militärischen Stammpersonal unbürokratisch Beratung und Unterstützung an. Sie können sich mit allen persönlichen Anliegen, Ängsten, Konfliktsituationen, Überforderungen usw. an die  Psychologische Beratungsstelle wenden.

Die Beratung ist individuell an den Belangen jedes und jeder Einzelnen orientiert und kann einen bis mehrere Termine umfassen. Alle Gespräche unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (nach § 203 StGB). Die psychologischen Beratungen sind kostenlos – es findet keine Psychotherapie statt.  

Häufige Beratungsanlässe

  • Persönliche Krisen
  • Psychische Belastungen
  • Konfliktsituationen
  • Depressive Verstimmungen
  • Konzentrationsstörungen
  • Ängste
  • Schlafstörungen
  • Stress, Überforderung
  • Sucht und Abhängigkeiten

Häufige Fragen (FAQs)

Wie vereinbare ich einen Beratungstermin?

Um einen Termin in der psychologischen Beratungsstelle für Stamm- und Zivilpersonal zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte per E-Mail an anjagoern@bundeswehr.org. Wir melden uns dann zeitnah mit einem Terminvorschlag.

Sie können uns auch anrufen. Während eines Beratungsgespräches können wir allerdings keine Telefonate annehmen, sprechen Sie deshalb bitte auf den Anrufbeantworter, wir rufen Sie so bald wie möglich zurück.


Sie erhalten Termine bedarfsgerecht und zeitnah.


Teilen Sie uns deshalb bitte bei der Anmeldung mit, wenn Sie sich in einer akuten Krise befinden, dann können wir Ihnen auch sehr kurzfristig einen Termin anbieten.

Wie läuft eine Beratung ab?

In einem ersten Gespräch geht es erst einmal darum, dass Sie Ihr Anliegen und Ihre Erwartungen schildern, mit denen Sie in die Beratungsstelle kommen.

In der Beratung geht es zunächst meist um die Bewältigung einer aktuellen Problemlage. Dabei können wir Sie unterstützen, die Probleme genauer zu verstehen und mit Ihnen zusammen schrittweise Lösungswege erarbeiten und die Umsetzung, z. B in den (Uni-)Alltag, besprechen.

Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • durch Vermittlung von Informationen
  • durch Unterstützung bei Konflikten und Krisen
  • durch das Erkennen von Zusammenhängen zwischen Ihrer aktuellen Situation und lebensgeschichtlichen Erfahrungen
  • durch Unterstützung beim Erwerb von Fertigkeiten, mit deren Hilfe Sie aktiv auf eine Veränderung Ihrer Situation hinarbeiten können
  • durch Begleitung bei Entscheidungsprozessen
  • durch Reaktivierung von Ressourcen, um diese dann wieder mehr nutzen zu können

 

Beratung kann für Sie bedeuten, Entlastung zu erfahren, Distanz zu Schwierigkeiten zu gewinnen und Ihren Entscheidungs- und Handlungsspielraum zu vergrößern, Ihre Problemlösekompetenzen zu erweitern und den Umgang mit Krisen und Stress zu verbessern.

Sollte sich im Verlauf der Beratung herausstellen, dass Angebote anderer Stellen Ihrem Anliegen besser gerecht werden, geben wir Ihnen Informationen und Empfehlungen alternativer Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. ambulante Psychotherapie).

Wie sind die allgemeinen Rahmenbedingungen für Beratungsgespräche?

  • Die Gespräche unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB)
  • Die Beratung erfolgt auf freiwilliger Basis, d. h. niemand kann Sie verpflichten, die Beratungsstelle aufzusuchen
  • Die Beratung ist kostenlos
  • Die Beratung kann je nach Bedarf ein- oder mehrmalig genutzt werden
  • Sie brauchen keine Überweisung oder ein anderes Formular

Bin ich mit meinem Anliegen bei Ihnen richtig?

Weiter oben auf unserer Website sehen Sie häufige Beratungsanlässe, aus denen wir aufgesucht werden. Aber auch wenn es sich um etwas ganz anderes handelt, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir können im Rahmen der Beratung klären, ob Ihr Anliegen bei uns richtig ist oder Sie auch an geeignete Stellen weitervermitteln.

Erfahren mein Vorgesetzter, das Sanitätszentrum oder andere von der Beratung?

Nein, denn nicht nur die Gespräche selbst, sondern bereits die Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht (nach § 203 StGB).

Die Schweigepflicht gilt gegenüber sämtlichen Personen und Institutionen, also z. B. gegenüber von Vorgesetzten, dem Sanitätszentrum usw.

Die Schweigepflicht kann aufgehoben werden, falls Sie die Übermittlung von Informationen an Dritte (beispielsweise einen Arzt) wünschen. Dafür müssen Sie uns schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.

Eingeschränkt wird diese Schweigepflicht nur durch eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung.

Was kann ich tun, wenn ich mich um jemanden sorge?

Drei Schritte, um jemanden zu helfen, dem es psychisch nicht gut geht:


1. Nachfragen

Sprechen Sie die Person direkt darauf an und gehen Sie von Ihrer eigenen Wahrnehmung aus: z. B. „Ich mache mir Sorgen um Dich, du wirkst in letzter Zeit sehr bedrückt“ „Geht es Dir nicht gut?“ Sie können die Person auch fragen, ob sie an Suizid denkt, sie brauchen keine Angst zu haben diese Frage zu stellen. Darüber zu sprechen kann Entlastung bringen. Fragen Sie deshalb direkt und unzweideutig nach.


2. Zuhören und dabeibleiben

Falls die angesprochene Person “Ja- es geht mir nicht gut“ sagt, oder vielleicht von Suizidgedanken spricht, hören Sie ihr einfach nur zu und erlauben sie der Person ihre Gefühle dazu auszudrücken. Nehmen Sie die Äußerungen ernst und versuchen Sie nicht, die Gedanken und Gefühle Ihres Gegenübers „schönzureden“ (z. B. „das wird schon wieder“). Sie können davon ausgehen, dass schon Ihre Aufmerksamkeit und Bereitschaft zuzuhören eine Hilfe sind.

Äußert Ihr Gegenüber Suizidgedanken, geraten Sie nicht in Panik, bleiben Sie ruhig und lassen Sie die Person nicht alleine. Bleiben Sie bei ihr oder finden Sie eine andere zuverlässige Person die bei ihr bleiben kann.


3. Hilfe holen

Motivieren Sie die Person, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bieten Sie Unterstützung an. Selbst wenn momentan keine lebensbedrohliche Situation vorliegt, könnte die Person aufgrund ihrer vorliegenden Probleme und belastenden Gefühle Unterstützung benötigen, z. B. die psychologische Beratungsstelle oder ein Ansprechpartner aus der >> Notfallliste auf unserer Website (Download-PDF). Wenn Lebensgefahr besteht, wählen Sie bitte die Notrufnummer 112.

Wo finden Sie uns?

Die psychologische Beratungsstelle befindet sich in Gebäude 38, Erdgeschoss, linker Flur. Die Beratungsstelle ist ausgeschildert. Siehe Lageplan unten auf der Seite.

Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, dann geben Sie uns bitte rechtzeitig (möglichst 1-2 Tage im Voraus) Bescheid.
Ihnen wird dann ein Alternativtermin angeboten.

Hier finden Sie uns auf dem Campus

Psychologische Beratungsstelle

Gebäude 38
Universität der Bundeswehr München
Werner-Heisenberg-Weg 39
85579 Neubiberg

Dr. Anja Görn, Dipl.-Psychologin

Gebäude 38, Raum 0114
Tel.: +49 89 6004-2309
E-Mail: anjagoern@bundeswehr.org

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