Es gelten folgende Leihfristen:

  •     Freihandbestand/Magazinbestand: 1 Monat; automatische Verlängerung um 2 Monate
  •     Lehrbücher: 3 Monate; automatische Verlängerung um 3 Monate
  •     Gebundene Zeitschriften 14 Tage; keine automatische Verlängerung