Bibliotheksausweis
Wenn Sie Medien ausleihen oder über Fernleihe bestellen möchten, benötigen Sie einen gültigen Bibliotheksausweis.
Studierende
Mit Ihrem Studienausweis können Sie die Medien der UB ausleihen. Dazu müssen Sie diesen einmalig freischalten lassen. Füllen Sie hierfür bitte das Formular aus.
Angehörige der UniBw M
Angehörige der Universität der Bundeswehr München können an der Servicetheke der UB im Erdgeschoss des Gebäudes 35/200 ihren Bibliotheksausweis beantragen.
Als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter, externe Doktorandin bzw. externer Doktorand, Gaststudentin bzw. Gaststudent oder ähnliches benötigen wir zur Anmeldung auch noch folgende Bescheinigung von Ihnen.
Externe Nutzerinnen und Nutzer
Wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Ausweis zu beantragen und Medien aus unserer Bibliothek auszuleihen. Personen unter 18 Jahren benötigen hierfür auch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Bitte bringen Sie für die Anmeldung Ihren Personalausweis und ggf. die Bescheinigung für Schülerinnen und Schüler ausgedruckt und unterschrieben mit.
Weitere Hinweise für externe Nutzerinnen und Nutzer finden Sie hier.
Warum sich ein Bibliotheksausweis doppelt lohnt: Seit dem 05.06.2026 profitieren externe Nutzerinnen und Nutzer mit dem neuen Bibliotheksausweis (gültig für zwei Jahre) von einem vereinfachten Campuszugang. Eine vorherige Besuchsanmeldung ist nicht mehr erforderlich – an der Wache genügt die Vorlage des Bibliotheksausweises zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument. Ältere Bibliotheksausweise können Sie an der Servicetheke unkompliziert gegen den neuen Ausweis austauschen. Bitte bringen Sie hierfür ebenfalls ein amtliches Ausweisdokument mit.