• Die telefonische Erreichbarkeit im gesamten Veranstaltungsbereich ist nur sehr bedingt gegeben, da der Mobilfunk im gesamten Gebäude nur eingeschränkt erreichbar ist und die Räume 1004 und 2004 über keinen Festnetzanschluss verfügen.
  • Bei Bedarf kann nach Absprache mit der Universitätsbibliothek eine Beschilderung für die Veranstaltung angebracht werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass sich die verwendeten Befestigungsmittel wieder rückstandsfrei entfernen lassen.
  • VOR Antragstellung sind Sponsoringanfragen und steuerrechtliche Sachverhalte mit dem Sponsoringbeauftragten der UniBw M (Stabsstelle der Zentralen Verwaltung), der Verkauf von Waren und Dienstleistungen mit der Dezernatsleitung ZV I.2 abzuklären sowie mögliche Verträge durch das Justitiariat prüfen zu lassen.