Die studentische Vertretung im Senat
Bei der Hochschulwahl wird aus der Mitte aller fast 4000 wahlberechtigten Studierenden ein studentischer Vertreter in den Senat gewählt. Der studentische Vertreter im Senat ist automatisch beratendes Mitglied im Sprecherrat, dem Ausführungsorgan des Studentischen Konvents. Wendet Euch bei Fragen oder Problemen einfach an Euren studentischen Vertreter:
Jan Geisler
Liebe Studierende,
Werte Kommilitonen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell darf ich Sie im Senat unserer Universität der Bundeswehr in München in allen akademischen Anliegen vertreten.
Ich bin Marineoffizier und studiere aktuell im Master Cyber-Sicherheit (MCYB) an der Fakultät für Informatik. Im Bachelor habe ich Mathematical Engineering studiert und damit einen Einblick in mehrere Fakultäten bekommen.
Mein Appell an Sie: Nutzen Sie die Möglichkeiten, Ihre Universität mitzugestalten, gehen Sie auf Ihre studentischen Vertreter Ihrer Fakultäten oder Studiengänge zu, gehen Sie wählen und engagieren Sie sich selbst bei den Wahlen oder in den Ämtern - denn es ist Ihr Studium und Ihre Universität.
Mein Kernziel ist vor allem die kontinuierliche Verbesserung der Lehre, dafür habe ich mich bereits im Fakultätsrat Informatik und im Studentischen Konvent mit der Vergabe der Lehrpreise 2022 eingesetzt und Erfolge erzielt. Des Weiteren liegt mir die militärisch-akademische Kommunikation und Zusammenarbeit am Herzen so wie selbstverständlich alle anderen Anliegen, die Sie an mich herantragen.
Sie erreichen mich per E-Mail unter jan.geisler@unibw.de.
Beste Grüße,
Jan Geisler

Aufgaben des Senates
Im Senat werden richtungsweisende Entscheidungen auf universitärer Ebene diskutiert und getroffen, wie beispielsweise Beschlussfassungen über Reformen und Stellungnahmen über Neuberufungen von Professuren. Der Senat berät die Universitätsleitung und hat ein Initiativrecht. Der Senat bringt dadurch neue Konzepte ein und trägt so zur reformorientierten Weiterentwicklung der Universität bei. Außerdem beschließt der Senat grundsätzlich die von der Universität der Bundeswehr München zu erlassenden Rechtsvorschriften.
Zusammensetzung des Senates
Neben dem einen studentischen Vertreter für alle Studierenden gehören dem Senat noch fünf Vertreter der Professorenschaft, die Gleichstellungsbeauftragten sowie je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Nichtwissenschaftlich Beschäftigen an. Außerdem sind die Mitglieder des Leitungsgremiums, allerdings nur mit beratender Stimme, im Senat vertreten.