Durchführungsrichtlinien Praxisprojekt im Master WIN

  1. Da das Praxisprojekt nicht Pflicht für den Master WIN ist, besteht bei den Studierenden (soweit die Fakultät INF dies juristisch beurteilen kann) auch kein Anspruch auf Abkommandierung und die damit verbundenen Sonderleistungen.
  2. Das Praxisprojekt muß in einem Unternehmen, bei einer Behörde oder einer Dienststelle (eben in der Praxis) durchgeführt werden. Dabei soll dem Praktikanten auch Einblick in die Strukturen und Abläufe des jeweiligen Unternehmens, Behörde, etc. ermöglicht werden. Dazu muss er in ein Team des Unternehmens, der Behörde oder Dienststelle eingebunden sein und größtenteils vor Ort arbeiten.
  3. Studierende sollen für das Praxisprojekt von den Unternehmen keine Vergütung erhalten. Eine Erstattung von Unkosten (z.B. Fahrtkosten, Unterbringungskosten) ist jedoch möglich.
  4. Über das Praktikantenamt der UniBwM wird ein Praktikantenvertrag zwischen "Ausbildungsbetrieb" und UniBwM geschlossen (wie schon bisher bei den freiwilligen Praktika).
  5. Das Praxisprojekt wird von einem/einer Hochschullehrer/-in betreut, der/die entscheidet, ob eine Praktikumsplatz und die zugehörige Themenstellung passend ist oder nicht und der/die auch die Benotung (s.u.) vornimmt.
  6. Die Vor-Ort Zeit beträgt mindestens 6 Wochen. Hinzu kommt eine gründliche Vor- und Nachbereitung. Abgeschlossen wird das Praxisprojekt mit einem ausführlichen Bericht und einem Vortrag.
  7. Das Praxisprojekt wird benotet (Notenschein). Studierende melden sich beim Prüfungsamt zum Praxisprojekt an (i.d.R. zum Septembertermin). Der/die betreuende Hochschullehrer/-in erhält am Ende der vorlesungsfreien Zeit dann eine Notenliste von Prüfungsamt und bestätigt darauf den erfolgreichen Abschluss und die Note des Moduls.
  8. Falls mehrere Studierende Praktika innerhalb desselben Betriebs / Projekts ablegen, sind getrennte Ausarbeitungen und Vorträge erforderlich.