Studienplan Bachelor Informatik

Der Bachelor-Studiengang Informatik ist auf eine Regelstudienzeit von 3 Jahren angelegt. Individuell kann er auch in der verkürzten Zeit von 2 Jahren und 3 Monaten absolviert werden, indem bestimmte Module bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Studienverlauf belegt werden („Intensivstudium“).

Im Bachelor-Studiengang Informatik muss ein Anwendungsfach gewählt werden. Standardmäßig werden die folgenden zwei Anwendungsfächer angeboten:

  • Elektrotechnik
  • Mathematik und Angewandte Systemwissenschaften

Auf besonders begründeten Antrag mit Vorschlag eines Studienplans kann der Prüfungsausschuss weitere Anwendungsfächer im Einzelfall zulassen (§3 der Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik vom 27. Juni 2012).

Das Anwendungsfach kann im Normalstudium im ersten Trimester des zweiten Studienjahres gewählt werden. Im Fall des Intensivstudiums ist das Anwendungsfach bereits am Ende des ersten Studientrimesters zu wählen, da bereits im zweiten Studientrimester das erste Modul aus dem Anwendungsfach belegt werden soll.

Informatik mit Anwendungsfach Elektrotechnik

Die folgende Abbildung zeigt die Anordnung der Module im empfohlenen Studienverlauf in einem Quartals-Raster für das Intensivstudium ab dem Studienjahr 2016/2017.

 

BA-INF-Studienplan-FPO2016-ET.jpg 

 

Informatik mit Anwendungsfach Mathematik und Angewandte Systemwissenschaften

Die Aufteilung des Studiums ist identisch mit der beim Anwendungsfach Elektrotechnik. Die Größen der einzelnen Module im Anwendungsfach weichen allerdings ab.

Die folgende Abbildung zeigt die Anordnung der Module im empfohlenen Studienverlauf in einem Quartalsraster für das Intensivstudium ab dem Studienjahr 2016/2017. Es ist zu beachten, dass in diesem Anwendungsfach die Lehrveranstaltung "Lineare Algebra 2" (dunkelgrün markiert) Pflicht ist. Von den anderen vier hellgrün markierten Lehrveranstaltungen müssen in diesem Anwendungsfach drei gewählt werden.

BA-INF-Studienplan-FPO2016-MA.jpg 

 

Fortschrittsschema für Bachelor-Intensivstudium

Analog zum Fortschrittsschema in § 7 und Anlage 2 der Fachprüfungsordnung Bachelor wird hier ein Fortschrittsschema für das Intensivstudium angegeben. Im Gegensatz zum Schema in der Fachprüfungsordnung ist dieses Schema nicht bindend, sondern dient nur der Orientierung und Selbsteinordnung. Werden die hier vorgegebenen Leistungspunkte dauerhaft unterschritten, ist ein erfolgreiches Intensivstudium des Bachelors mit anschließendem Master-Studium als nicht machbar anzusehen.

Das Schema berücksichtigt, wann Leistungspunkte zu den vorgesehenen Modulen frühestens erworben werden können. Ferner geht es davon aus, dass pro Trimester für maximal eines der angebotenen Module die Leistungspunkte im Erstversuch nicht erworben werden, dies aber spätestens in der Sommerpause weitgehend aufgeholt wird.

Beachten Sie, dass in der Tabelle nicht Trimester, sondern Quartale aufgeführt sind, das 9. Quartal entspricht also dem 7. Trimester. Es zählen jeweils alle Leistungspunkte, die in Modulprüfungen bis einschließlich des genannten Quartals erworben wurden. Zu einem Quartal zählen die Prüfungen am Ende und am Beginn des Folgequartals.

Für das Fortschrittsschema zählen die Leistungspunkte aller Module außer

  • den 8 Punkten der vor-/außeruniversitären Leistungen (Modul 1018)
  • den 12 Punkten der Bachelor-Arbeit

Damit sind insgesamt 160 Punkte erreichbar, das Fortschrittsschema fordert diese am Ende des 9. Quartals, also am vorgesehenen Ende des Bachelor-Intensivstudiums. Beachten Sie, dass Sie bei der Selbst-Kontrolle vor dem Vergleich mit dem Schema die erworbenen Punkte des Moduls 1018 von Ihrer Punktesumme abziehen.

Der Wert von 140 Punkten am Ende des 8. Quartals stellt sicher, dass Sie auch ohne die 8 Punkte aus Modul 1018 die Anforderung für die vorläufige Zulassung zum Masterstudium erfüllen, wenn das Bachelor-Studium am Ende des 9. Quartals noch nicht beendet ist (Master-Prüfungsordnung §2 (3)).

 

Quartal 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Mindestforderung an
ECTS-Leistungspunkten
12 29 49 70 85 97 123 140 160