Aufbau und Inhalte
Vorteil: Eine flexible Zeiteinteilung
Durch die Möglichkeit, einzelne Module zu buchen, können die prüfungsrelevanten Module 1 bis 4 auf bis zu zwei Jahre verteilt werden. Jedes Modul schließt mit einem Leistungsnachweis. Nach dem Besuch jedes Moduls erhält die Absolventin/der Absolvent eine Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme.
Praxis trifft Lehre – Verstärkte Zusammenarbeit mit der Branche
In dem Lehrgang sollen die notwendigen Kenntnisse für die Erbringung von Ingenieur- bzw. Planungsleistungen im Bereich der Kampfmittelräumung vermittelt werden. Richtschnur dafür bilden im Wesentlichen die fachspezifischen Anforderungen an freiberuflich Tätige gem. den Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR)
Die Lehrinhalte der Module 1 bis 4 werden im Wesentlichen in Form von Unterrichtseinheiten, Diskussionen, Einzel- und
Gruppenarbeiten vermittelt und durch praktische Vorführungen und Stationsausbildungen ergänzt. Bei fehlender Erfahrung im Bereich der KMR kann ein optionales ausbildungsbegleitendes "Training on the Job" in Form eines ca. 4-wöchigen Praktikums und/oder einer Projektarbeit in renommieren Ingenieurbüros, Behörden oder gewerblichen Kampfmittelräumfirmen parallel zur Ausbildung den notwendigen Bezug zur Praxis herstellen.
Lehrgangsleitung und Dozenten
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Conrad Boley
Marcus Hammerl M.Sc.
Die Dozenten sind Fachleute aus der Praxis mit umfangreicher Erfahrung in allen Phasen der Kampfmittelräumung.
Weitere Vorteile
Es besteht die Möglichkeit, die Module 1-4 als gezielte Weiterbildungsmaßnahme einzeln zu belegen.
Zulassungsvoraussetzungen
Zugelassen werden Hochschulabsolventen eines naturwissenschaftlichen/ingenieurtechnischen Studiengangs.
Ausnahmen bei den Zulassungsvoraussetzungen sind möglich bei als vergleichbar anzusehenden Qualifikationen, wie z. B. ein abgeschlossenes Studium ohne technischen oder naturwissenschaftlichen Schwerpunkt zzgl. einer ausreichenden Berufserfahrung im Bereich der KMR.
Abschlussprüfung
Der Abschluss der Ausbildung erfolgt über eine schriftliche Prüfung in Form einer Projektarbeit, in der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die vermittelten Lehrinhalte anwenden und eigenständig eine vorgegebene Aufgabenstellung bearbeiten sollen. Voraussetzung zur Abschlussprüfung ist eine erfolgreiche Teilnahme an allen Modulen.
Die Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 - Kontaminierte Bereiche (bisher: BGR 128) wird für die Zulassung zur Abschlussprüfung ebenfalls vorausgesetzt. Zu diesem Zweck wird von der BG-BAU als zusätzliche/ optionale Komponente von Modul 3 (3C) ein Sachkundelehrgang mit einem Schwerpunkt auf Kampfmittelräumung in einer ihrer Bildungsstätten angeboten. Teilnehmer der Zusatzausbildung "Fachplaner/-in Kampfmittelräumung" erhalten Vorrang bei der Anmeldung zu diesem Lehrgang. Grundsätzlich kann die Sachkunde nach DGUV-R 101-004 jedoch auch durch jeden berufsgenossenschaftlich anerkannten Sachkundelehrgang erworben werden.