Zielgruppe
Der Masterstudiengang „Personalentwicklung“ richtet sich sowohl an Berufstätige in der privaten oder staatlichen Wirtschaft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von NGOs und ausscheidende Zeitoffiziere als auch an Personen, die langfristig im staatlichen Dienst verbleiben. Erfahrungsgemäß bietet die große Bandbreite der beruflichen Tätigkeiten der Teilnehmenden bei vergleichbaren Interessengebieten einen Rahmen für besonders erkenntnisreiche Zusammenarbeit.
Ein Hinweis für Zeitoffiziere (SaZ):
Der Studiengang ist weitestgehend an die Förderstruktur des BFD angepasst. Der Wechsel in die zivile Wirtschaft kann zu jedem Zeitpunkt des Studiums erfolgen. Besonders lohnenswert ist ein Wechsel während des Studiums, sodass Sie Ihr Thema der Masterarbeit an Ihre neuen Aufgaben anpassen können und das Unternehmen direkt von Ihrem Masterarbeitsprojekt profitieren kann.
Als Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang "Personalentwicklung" gelten:
- Abschluss eines berufsqualifizierenden Hochschulstudiums (mindestens 180 ECTS)
Hinweis: Studieninteressierte mit einem Hochschulabschluss von weniger als 210 ECTS (aber mindestens 180 ECTS) erhalten die Zulassung durch die erfolgreiche Absolvierung eines Eingangsprüfungsverfahrens. - Eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung in Personalverantwortung, Führungserfahrung, Personalentwicklung, Personalmanagement/-organisation, Projektmanagement oder Organisationsentwicklung.
Sprechen Sie uns für die individuelle Abklärung der Zulassungsvoraussetzung gerne an! --> Kontakt