Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, das Kompetenzen in einem Umfang von 180 ECTS-Leistungspunkten entspricht (Diplom-/ Master- oder Bachelor-Abschluss oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss)
Mindestens 3 Jahre Bewährung in der aktuellen Laufbahn nach Ablauf der beamtenrechtlichen Probezeit
Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienstes des Bundes
Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren nach § 36 der Bundeslaufbahnverordnung