Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, mit Schwerpunkt Verwaltungsinformatik oder eines fachlich verwandten Studiums, das einem Umfang von 180 ECTS-Leistungspunkten entspricht (Diplom-/Master- oder Bachelor-Abschluss oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss)
Nachweis einer mindestens einjährigen qualifizierten berufspraktischen Erfahrung in einem dem Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums gemäß Nr. 1 entsprechenden Bereich
Für Beschäftigte des gehobenen Verwaltungsdienstes: – Mindestens 3 Jahre Bewährung in der aktuellen Laufbahn nach Ablauf der beamtenrechtlichen Probezeit – Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren nach § 36 der Bundeslaufbahnverordnung