• Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, mit Schwerpunkt Verwaltungsinformatik oder
    eines fachlich verwandten Studiums, das einem Umfang von 180 ECTS-Leistungspunkten entspricht (Diplom-/Master- oder Bachelor-Abschluss oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss)
  • Nachweis einer mindestens einjährigen qualifizierten berufspraktischen Erfahrung in einem dem Abschluss des
    ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums gemäß Nr. 1 entsprechenden Bereich
  • Für Beschäftigte des gehobenen Verwaltungsdienstes:
    – Mindestens 3 Jahre Bewährung in der aktuellen Laufbahn nach Ablauf der beamtenrechtlichen Probezeit
    – Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes
    – Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren nach § 36 der Bundeslaufbahnverordnung