• Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, das Kompetenzen in einem Umfang von 180 ECTS-Leistungspunkten entspricht (Diplom-/ Master- oder Bachelor-Abschluss oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss)
  • Mindestens 3 Jahre Bewährung in der aktuellen Laufbahn nach Ablauf der beamtenrechtlichen Probezeit
  • Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienstes des Bundes
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren nach § 36 der Bundeslaufbahnverordnung