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- Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, mit Schwerpunkt Verwaltungsinformatik oder
eines fachlich verwandten Studiums, das einem Umfang von 180 ECTS-Leistungspunkten entspricht (Diplom-/Master- oder Bachelor-Abschluss oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss)
- Nachweis einer mindestens einjährigen qualifizierten berufspraktischen Erfahrung in einem dem Abschluss des
ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums gemäß Nr. 1 entsprechenden Bereich
- Für Beschäftigte des gehobenen Verwaltungsdienstes:
– Mindestens 3 Jahre Bewährung in der aktuellen Laufbahn nach Ablauf der beamtenrechtlichen Probezeit
– Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes
– Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren nach § 36 der Bundeslaufbahnverordnung