Hinweis

Über Orte und Zeiten der aktuellen Veranstaltungen, die an der Professur für Öffentliches Recht und Europarecht angeboten werden, sollte das Informationssystem "Hisinone" grundsätzlich Auskunft geben. Weitere Hinweise finden sich auf der Internetseite der Professur, dort zu den jeweiligen Veranstaltungen. Diese Hinweise gehen in allen, insbes. thematisch-gegenständlichen, zeitlichen und räumlichen Hinsichten den Angaben in "Hisinone" vor.

Unterlagen und Materialien für eine Veranstaltung können Sie gegebenenfalls von Ilias (im Intranet der UniBw zugänglich) herunterladen.

Bachelor

Grundzüge des Öffentlichen Rechts I, II

Zielgruppe der Vorlesung sind Studierende des ersten und des zweiten Trimesters. Die Vorlesung führt in wichtige Teilbereiche des Öffentlichen Rechts ein, um Gehalt und Bedeutung grundlegender öffentlich-rechtlicher Regelungszusammenhänge zu erschließen. Zugleich sollen der Umgang mit typischen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen gezeigt und Methodenfragen erörtert werden. Der Vorlesungsstoff, der in den beiden Trimestern vermittelt worden ist, wird in der Übung im öffentlichen Recht (drittes Trimester) anhand praktischer Fälle vertieft und verdeutlicht.

  
Eine Klausur, die den Stoff der ersten drei Trimester abdeckt, wird erst im Frühjahrstrimester angeboten.  
 

Vorlesungsgliederung


I. Verfassungsrecht

  1. Staatsorganisationsrecht
  2. Grundrechte
  3. Verfassungsgerichtsbarkeit

 

II. Verwaltungsrecht

  1. Allgemeines Verwaltungsrecht
  2. Verwaltungsprozessrecht
  3. Staatshaftungsrecht

 

III. Europarechtliche Einflüsse

 

 

Literatur und Materialien

 

Gesetzestexte (unabdingbar!): Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland, Textbuch Deutsches Recht, C.F. Müller, mögl. neueste Auflage

oder: Öffentliches Recht, Basistexte Öffentliches Recht, Beck-Texte im dtv, mögl. neueste Auflage.

 

Begleitendes Lehrbuch: Detterbeck, Öffentliches Recht im Nebenfach, 6. Aufl. 2021 (im UniBW-Netz online verfügbar hier

 

 

Grundzüge des Öffentlichen Rechts III - Übung

Zielgruppe der Vorlesung sind Studierende des dritten Trimesters. Der Vorlesungsstoff, der in den ersten beiden Trimestern vermittelt worden ist, wird in der Übung im öffentlichen Recht (drittes Trimester) anhand praktischer Fälle vertieft und verdeutlicht.

  
Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen zum öffentlichen Recht im Bachelor-Studium wird mit dem Klausurschein erbracht, der in der Übung im öffentlichen Recht (drittes Trimester) erworben werden kann.
 

Literatur und Materialien

Gesetzestexte: Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland, Textbuch Deutsches Recht, C.F. Müller, möglichst neueste Auflage

oder:

Öffentliches Recht, Basistexte Öffentliches Recht, Beck-Texte im dtv, möglichst neueste Auflage.

Materialien zum Download finden sich in Ilias.

 

Bitte beachten Sie:

  • Klausurpapier wird nicht gestellt, es muss von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern mitgebracht werden.
  • Die Klausuren aus der Übung Öffentliches Recht können und sollen von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern abgeholt und einbehalten werden.
  • Beschwerden zur Korrektur müssen grundsätzlich innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Rückgabe schriftlich (kein Mailattachment) und mit hinreichend substantiierter Begründung bei der Professur eingereicht werden.

Projektstudium

Aktuelles Projekt

COVID-19 und die Freiheitsrechte – eine Analyse der Rechtsprechung

Das Studienprojekt im Bereich der Professur für Öffentliches Recht beschäftigt sich mit den wichtigsten verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen bundesdeutscher Ober- und Höchstgerichte zur Bedeutung der Freiheitsrechte bei der Bekämpfung der CoViD19-Pandemie. Dabei wird es um Fragen wie die grundrechtliche Beurteilung von Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen oder wirtschaftliche Einschränkungen wie die (selektive) Schließung von Einzelhandelsgeschäften und gastronomischen Betrieben gehen. Im theoretischen Hauptteil des Projekts wird die einschlägige Rechtsprechung diskutiert und im Rahmen einer schriftlichen Hausarbeit nach (rechts-)wissenschaftlichen Maßstäben analysiert, um sodann auf einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung allen Teilnehmern des Studienprojekts präsentiert zu werden. Zur praktischen Flankierung sollen Exkursionen zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und/oder zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof angeboten werden, wenn – wie zu erwarten – im Zeitraum des Studienprojekts mündliche Verhandlungen über Corona-Maßnahmen der Vergangenheit (im Hauptsacheverfahren) oder der Gegenwart (im Eilrechtsschutz) angesetzt werden.

Eine erwünschte Nebenfolge des Studienprojekts soll die Vermittlung der wissenschaftlichen Fertigkeiten sein, die für die etwaige spätere Bearbeitung einer Bachelor- und Masterarbeit an einer der juristischen Professuren von großem Vorteil sind.

 

Sonstiges

Themen, Funktionen und Durchführung werden in konstituierender Sitzung vorgestellt. Der Termin wird rechtzeitig hier bekanntgegeben.

Master

Europarecht

Aufgabe der Veranstaltung ist es, die besonderen europarechtlichen Grundlagen und Maßgaben des wirtschaftlichen Handelns privater und staatlicher Akteure zu erschließen. Dabei wird auch die Verzahnung zwischen dem Unionsrecht und dem deutschen Recht beleuchtet.

Literatur und Materialien

Literaturhinweise erfolgen in der Vorlesung; Materialien zum Download finden sich gegebenenfalls in dem Ilias-Kurs, der zur Vorlesung eingerichtet wird.

Verwaltungsrecht

Die Veranstaltung soll Verständnis für Notwendigkeit und Funktionsweise der normativen Vorgaben des Verwaltungshandelns erzeugen und dabei Verwaltungsrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht erkennbar werden lassen. Im Einzelnen werden die Rechtsquellen und die Handlungsgrundsätze der Verwaltung sowie deren Auslegung vorgestellt, die Grundstrukturen des Verwaltungsverfahrens aufgezeigt, die wichtigsten Instrumente der Verwaltung (v.a. Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Privatisierungsmöglichkeiten) analysiert und schließlich Rechtsschutzfragen erörtert. Der Fokus liegt dabei so oft wie möglich auf wirtschaftsnahen Beispielen (Aufsicht über die Wirtschaft bei der Eingriffsverwaltung, Förderung der Wirtschaft bei der Leistungsverwaltung).

 

Weitere Informationen werden zu Beginn des Wintertrimesters in ILIAS bereitgestellt

Rechtliche Grundlagen der Staatsfinanzen

Voraussetzungen, Gegenstände

Notwendig sind grundlegenden Kenntnisse im öffentlichen Recht, wie sie in der diesbezüglichen Vorlesung im Bachelor-Studium vermittelt werden, sowie ein grundlegendes Verständnis des Zusammenhangs von Staat und Wirtschaft. Der Besuch der Vorlesung Staatsaufgaben, die ihren Gegenstand in rechts- und finanzwissenschaftlicher Perspektive untersucht, ist dringend zu empfehlen.

In der Veranstaltung wird die verfassungsrechtliche Ordnung des Finanz-und Haushaltswesens vorzustellen sein (Ausgabenzuständigkeiten; Begriff, Erhebungund Verteilung des Steueraufkommens; Finanzausgleich). Hinzu wird treten das Haushaltsverfassungsrecht in Bund und Ländern (Haushaltstrennung; gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht; Haushaltsgrundsätze; Haushaltsplan; Haushaltskontrolle).

Literatur und Materialien

Eine gängige Gesetzessammlung zum Öffentlichen Recht auf neuestem Stand, die auch europäisches Primärrecht (insbes. EUV, AEUV) enthält,

bspw. Kirchhof/Kreuter-Kirchhof (Hrsg.), Staats- und Verwaltungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, C. F. Müller, Textbuch Deutsches Recht.

Weitere Literatur ist in einem Trimesterapparat zusammengestellt worden; Materialien zum Download finden sich ggfls. in Ilias.

 

 

Seminar

Im WT 2023 findet ein Seminar zum internationalen Handelsrecht statt. Nähere Informationen finden Sie hier

Prüfungen

Hinweise, Links

 

Allgemeines zu Klausuren:


Für alle Klausuren bitte unbedingt eigenes Schreibpapier mitbringen!

Alle Klausuren können als Scan mit den Korrekturanmerkungen bei der Professur angefordert werden; bei Nachfragen kann ein Termin mit einem Mitarbeiter vereinbart werden. Nicht abgeholte Klausuren werden alsbald nach dem Rückgabetermin weggeworfen.


Beschwerden zur Korrektur müssen grundsätzlich innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach der Besprechung mit einem Mitarbeiter der Professur schriftlich (nicht E-Mail) und mit hinreichend substantiierter Begründung bei der Professur eingereicht werden.