Allgemeine Informationen zum Prüfungsausschuss

Funktionen und Bestellung des Prüfungsausschusses WOW werden in der Allgemeinen Prüfungsordnung für die universitären Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität der Bundeswehr (ABaMaPO, siehe Linksammlung) geregelt. Danach hat der Prüfungsausschuss darauf zu achten, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen - ABaMaPO und Fachprüfungsordnung (FPOWOW, siehe Linksammlung) - eingehalten werden. Er trifft alle dazu erforderlichen Entscheidungen, die im übrigen vom Prüfungsamt verwaltungsmäßig vorbereitet und vollzogen werden. Für den Prüfungsausschuss WOW bearbeitet sein/e Vorsitzende/r diejenigen Angelegenheiten, die eilbedürftig sind oder keine gesteigerten prüfungsrechtlichen Schwierigkeiten aufwerfen.
Die große Vielzahl studentischer Anliegen erlaubt eine Verabredung zum Gespräch grundsätzlich erst, nachdem das Anliegen schriftlich, i. d. R. per Mail, geschildert worden ist. Diese Schilderung ist an den Prüfungsausschussvorsitz zu richten, sie sollte von Anfang an so genau wie möglich sein. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich mit den Prüfungsordnungen zuvor auseinander gesetzt haben. Außerdem sollten vor Befassung des Prüfungsausschusses Erkundigungen im Prüfungsamt eingeholt worden sein.

Kontaktdaten des Prüfungsausschusses

Gebäude 36, Raum 0248 (Sekretariat) Gebäude 36, Raum 0248 (Sekretariat)

Legende

  • 1: Gebäude 36, Raum 0248 (Sekretariat)

Rechtsgrundlagen/Prüfungsordnungen

Relevante Dokumente finden Sie im öffentlichen Wiki-Bereich der Universität der Bundeswehr München. Folgen Sie hierzu gerne den unten angegebenen Links.