4.1 Rücktritt für allgemeine Sprachkurse (Trimesterkurse)

Der Rücktritt von der Kursteilnahme ist bis einen Werktag vor der zweiten Kursstunde aus nachweisbaren dienstlichen bzw. mit Ihrem Studium einhergehenden terminlichen Gründen möglich.
Für private Vorkommnisse, Krankheit, Unfälle, Todesfälle u.ä. trägt der Teilnehmer / die Teilnehmerin das Ausfallrisiko.

4.1.1 Rücktritt bis 1 Werktag vor Kursbeginn
  • Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail an sprachweiterbildung@unibw.de bis spätestens einen Werktag vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Da an der UniBw M der Samstag kein Arbeitstag ist, gilt bei Kursbeginn am Montag der Freitag als letzter Werktag vor Kursbeginn. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zustellungszeitpunkt der Rücktrittserklärung.
  • Bei Rücktritt bis einen Werktag vor Kursbeginn fallen keine Gebühren an.
4.1.2 Rücktritt ab dem Tag des Kursbeginns bis spätestens 1 Werktag vor der 2. Kursstunde
  • Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail an sprachweiterbildung@unibw.de bis spätestens einen Werktag vor der zweiten Kursstunde mitgeteilt werden. Da an der UniBw M der Samstag kein Arbeitstag ist, gilt bei Kursbeginn am Montag der Freitag als letzter Werktag vor Kursbeginn. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zustellungszeitpunkt der Rücktrittserklärung.
  • Erfolgt der Rücktritt am oder nach dem Tag des Kursbeginns, jedoch bis spätestens einen Werktag vor der zweiten Kursstunde, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € bzw. bei Teilnahme an der ersten Kursstunde eine anteilige Kursgebühr in Abhängigkeit von der Kursgröße, Gesamtstundenanzahl und der Gesamtkursgebühr erhoben.
  • Erfolgt keine frist- und formgerechte Mitteilung über den Rücktritt bis einen Werktag vor der zweiten Kursstunde, wird die Kursgebühr in jedem Fall fällig und ist nicht erstattungsfähig.
4.1.3 Rücktritt ab dem Tag der 2. Kursstunde
  • Ab dem Tag der zweiten Kursstunde ist kein Rücktritt mehr möglich.
  • Die Kursgebühr ist in voller Höhe fällig und nicht erstattungsfähig.

 

 

4.2 Spezielle Rücktrittsregelung für Workshops

Für Workshops ist wegen der kurzen Kursdauer der kostenfreie Rücktritt nur bis einen Werktag vor Beginn der ersten Kurseinheit möglich. Dies gilt für alle Workshops unabhängig von der Anzahl der Kurseinheiten.

  • Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail (an sprachweiterbildung@unibw.de) bis spätestens einen Werktag vor der ersten Kursstunde mitgeteilt werden.
  • Erfolgt keine frist- und formgerechte Erklärung des Rücktritts, wird in jedem Fall die gesamte Kursgebühr fällig.

 

4.3 Sonderrücktrittsrecht

Eine Ausnahme von der allgemeinen Rücktrittsregelung bilden Kleingruppen mit weniger als 5 Teilnehmenden. Hier erfolgt bei Kursbeginn eine individuelle Absprache mit den Teilnehmenden über die Höhe der Kurs­gebühr und es besteht bis einschließlich der ersten Kurseinheit die Möglichkeit zum gebührenfreien Rücktritt, falls keine Einigung auf eine für alle angemessene Fest­legung von Unterrichtsdauer und der damit einhergehenden Kursgebühr möglich ist. Der Rück­tritt muss dann im Kurs der Lehrkraft mitgeteilt und unmittelbar per E-Mail an sprachweiterbildung@unibw.de gemeldet werden.
Bei Rücktritt aus terminlichen Gründen gilt auch bei Kleingruppen die allgemeine Rücktrittsregelung unter 4.1  bzw. 4.2 bei Workshops.

 

4.4 Verpasste Kurseinheiten / Unterrichtsausfall

Für verpasste Kurseinheiten ist unabhängig vom Verhinderungsgrund des Teilnehmers keine Erstattung möglich.

Die Universität der Bundeswehr München versteht sich als Campus-Universität und bietet als solche im Normalfall keine Distanzlehre an. Es besteht daher kein Anspruch auf ergänzende online-Lehrangebote zur Überbrückung von Krankheit, Quarantäne, Abwesenheit vom Campus o.ä. soweit Präsenzunterricht für einen Kurs durch das Sprachenzentrum als Unterrichtsmodus festgesetzt wird.

Sollte eine Kurseinheit durch Erkrankung der Lehrkraft ausfallen, wird diese einen Nachholtermin mit den Kursteilnehmern/innen abstimmen.
Für den Fall, dass kein Nachholtermin gefunden werden kann, erfolgt eine anteilige Erstattung der Kursgebühr für die ausgefallenen Unterrichtseinheiten.