4.1 Allgemeine Rücktrittsregelung

Der Rücktritt von der Kursteilnahme ist bis einen Werktag vor Kursbeginn aus nachweisbaren dienstlichen bzw. mit dem Studium einhergehenden terminlichen Gründen möglich.
Für private Vorkommnisse, Krankheit, Unfälle, Todesfälle u.ä. trägt der Teilnehmer / die Teilnehmerin das Ausfallrisiko.

  • Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail (an sprachweiterbildung@unibw.de) bis spätestens einen Werktag vor Kursbeginn mitgeteilt werden.
    Da an der UniBwM der Samstag kein Arbeitstag ist, gilt bei Kursbeginn am Montag der Freitag als letzter Werktag vor Kursbeginn.
  • Bei rechtzeitigem Rücktritt wird die bereits überwiesene Kursgebühr in voller Höhe zum nächstmöglichen Zeitpunkt erstattet. Gebühren fallen nicht an.
  • Erfolgt der Rücktritt nicht rechtzeitig am letzten Werktag vor der ersten Kursstunde, wird die gesamte Kursgebühr in jedem Fall fällig und ist nicht erstattungsfähig.

4.2 Verpasste Kurseinheiten / Unterrichtsausfall

Für verpasste Kurseinheiten ist unabhängig vom Verhinderungsgrund des Teilnehmers keine Erstattung möglich.

Sollte eine Kurseinheit durch Erkrankung der Lehrkraft ausfallen, wird diese einen Nachholtermin mit den Kursteilnehmern/innen abstimmen. Wenn kein Nachholtermin ermöglicht werden kann, erfolgt für ausgefallene Termine eine anteilige Erstattung der Kursgebühr.