Angestellte an der Universität der Bundeswehr sind im Öffentlichen Dienst beschäftigt und werden Tarifvertrag bezahlt. Ihre wöchentliche Arbeitszeit können Sie – sofern keine anderen Anforderungen dagegen sprechen – zwischen 6 Uhr morgens und 21 Uhr abends ableisten. Eine Kernarbeitszeit gibt es nicht. Die Arbeitszeiten werden über die Zeiterfassung gespeichert, sodass Sie innerhalb des Gleitzeitrahmens auch Überstunden „abbummeln“ können.