Forschungszulage

Die staatliche Forschungszulage ist für Unternehmen ein sehr pragmatisches Werkzeug, um sich F&E-Arbeiten unbürokratisch fördern zu lassen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), bis zum/r einzelnen Freiberufler/in, profitieren von einer überschaubaren Antragstellung und dem Fehlen der bei anderen Förderprogrammen bestehenden Berichtspflicht an einen Projektträger. Professor Dr. Jörg Böttcher unterstützt Unternehmen gerne bei der Antragstellung. Im Falle fehlender eigener Expertise des Unternehmens bei v.a. wissenschaftlichen Teilaspekten der zu fördernden Arbeiten kann die Professur optional auch einzelne Arbeitspakete beisteuern.

Was ist förderbar?

Zukünftige, aktuelle oder beendete F&E-Aktivitäten
Eigene Personalkosten
Eigenleistungen des/r Unternehmers/in
Unterauftragsforschung (zu 70 %)
AfA für projektbezogene Anlagegüter
20 %-Aufschlag für Gemein-/Betriebskosten

Diese Kosten werden mit 35 % Fördergeld (größere Unternehmen: 25 %) bezuschusst. Die Regelungen für Projekte in der Vergangenheit weichen teilweise leicht davon ab.

Antragsverfahren

1. Stufe:
Online-Antrag bei der sog. Bescheingungsstelle über die Förderbarkeit der F&E-Aktivitäten. Diese müssen als Projekt nach gewissen Kriterien beschrieben und bzgl. der Kosten grob vorkalkuliert werden. Es dürfen auch mehrere Forschungszulagen-Projekte parallel bearbeitet werden.

2. Stufe:
Für Projekte mit positivem Bescheid der Bescheinigungsstelle können Unternehmen beim zuständigen Finanzamt für jedes Wirtschaftsjahr die Fördergelder, basierend auf den realen Projektkosten, online abrufen.