FAQ

Ich habe die Anmeldefrist zu einer Prüfung verpasst.

Eine Anmeldung zu einer Prüfung außerhalb der Anmeldefrist ist nur mit Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich. Wenden Sie sich daher bitte an Ihren zuständigen Prüfungsausschuss unter pa-eit@unibw.de.

 

Wie kann ich mich von Prüfungen abmelden?

Eine Abmeldung von einer Prüfung außerhalb der Frist ist nur mit Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich. Wenden Sie sich daher bitte an Ihren zuständigen Prüfungsausschuss unter pa-eit@unibw.de.

 

Wie kann ich Module anerkennen lassen?

Anträge zur Anerkennung von Modulen werden an den Prüfungsausschuss (pa-eit@unibw.de) gestellt. Der Prüfungsausschuss benötigt dazu die Stellungnahme des Modulverantwortlichen des Moduls, das anerkannt werden soll, sowie Leistungsnachweise, Modulbeschreibungen bzw. das Modulhandbuch für die erbrachte Leistung.

 

Wie stelle ich einen Antrag auf Verlängerung des Bachelorstudiums?

Der Antrag muss schriftlich per Email erfolgen, ist eindeutig als solcher zu benennen und muss eine nachvollziehbare Begründung erhalten. pa-eit@unibw.de.

 

Wie stelle ich einen Antrag auf Verlängerung der vorläufigen Masterzulassung?

Der Antrag muss schriftlich per Email erfolgen, ist eindeutig als solcher zu benennen und muss eine nachvollziehbare Begründung erhalten. pa-eit@unibw.de.

 

Was muss ich tun, um mit einer Abschlussnote 3,01 – 3,49 im Bachelorstudium zum Masterstudium zugelassen zu werden?

Der Nachweis der studiengangsspezifischen Eignung erfolgt durch ein Qualifizierungsgespräch, das von einer Kommission durchgeführt und bewertet wird. Bitte stellen Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss pa-eit@unibw.de.

 

Wer sind studentische Vertreter in den Prüfungsausschüssen EIT BSc und MSc?

Die Prüfungsausschüsse haben jeweils zwei studentische Vertreter. Diese werden von den Studierenden der Jahrgänge gewählt und im FKR bestätigt.