Allgemeine Informationen
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist ein Gremium der Fakultät, das für die Organisation, Überwachung und rechtliche Sicherstellung von Prüfungen und Prüfungsordnungen zuständig ist. Er entscheidet in Zweifelsfällen und bei Anträgen von Studierenden.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
- Auslegung der Prüfungsordnung
- Entscheidung über Anträge (z. B. Fristverlängerungen, Rücktritte)
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wann sollte ich mich an den Prüfungsausschuss wenden?
Immer dann, wenn dein Anliegen nicht durch Standardprozesse (z. B. Prüfungsamt) geregelt werden kann, insbesondere bei:
- Sonderanträgen
- Problemen mit Prüfungsleistungen
- individuellen Ausnahmeregelungen
Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss?
Anträge werden in der Regel schriftlich (per Formular oder E-Mail) eingereicht. Dabei sollte man:
- das Anliegen klar formulieren
- relevante Nachweise beifügen
- Fristen beachten
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, beträgt aber typischerweise mehrere Wochen, da Entscheidungen oft in Sitzungen getroffen werden.
Sitzungen finden in der Regel im Februar, Mai, August/September und November jeweils ca. 4-6 Wochen nach Beendigung eines Prüfungsblocks statt.