Die Veranstaltung soll Verständnis für Notwendigkeit und Funktionsweise der normativen Vorgaben des Verwaltungshandelns erzeugen und dabei Verwaltungsrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht erkennbar werden lassen. Im Einzelnen werden die Rechtsquellen und die Handlungsgrundsätze der Verwaltung sowie deren Auslegung vorgestellt, die Grundstrukturen des Verwaltungsverfahrens aufgezeigt, die wichtigsten Instrumente der Verwaltung (v.a. Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Privatisierungsmöglichkeiten) analysiert und schließlich Rechtsschutzfragen erörtert. Der Fokus liegt dabei so oft wie möglich auf wirtschaftsnahen Beispielen (Aufsicht über die Wirtschaft bei der Eingriffsverwaltung, Förderung der Wirtschaft bei der Leistungsverwaltung).

 

Weitere Informationen werden zu Beginn des Wintertrimesters in ILIAS bereitgestellt