Zielgruppe der Vorlesung sind Studierende des dritten Trimesters. Der Vorlesungsstoff, der in den ersten beiden Trimestern vermittelt worden ist, wird in der Übung im öffentlichen Recht (drittes Trimester) anhand praktischer Fälle vertieft und verdeutlicht.

  
Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen zum öffentlichen Recht im Bachelor-Studium wird mit dem Klausurschein erbracht, der in der Übung im öffentlichen Recht (drittes Trimester) erworben werden kann.
 

Literatur und Materialien

Gesetzestexte: Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland, Textbuch Deutsches Recht, C.F. Müller, möglichst neueste Auflage

oder:

Öffentliches Recht, Basistexte Öffentliches Recht, Beck-Texte im dtv, möglichst neueste Auflage.

Materialien zum Download finden sich in Ilias.

 

Bitte beachten Sie:

  • Klausurpapier wird nicht gestellt, es muss von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern mitgebracht werden.
  • Die Klausuren aus der Übung Öffentliches Recht können und sollen von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern abgeholt und einbehalten werden.
  • Beschwerden zur Korrektur müssen grundsätzlich innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Rückgabe schriftlich (kein Mailattachment) und mit hinreichend substantiierter Begründung bei der Professur eingereicht werden.