Allgemeine Informationen

Die Vorlesung "Maschinenelemente I" findet im Frühjahrstrimester, "Maschinenelemente II" im Herbsttrimester statt.

Die Prüfung zum Modul "Maschinenelemente I & II" wird am Ende des Herbsttrimesters stattfinden.

Informationen zur Vorlesung "Maschinenelemente"

Das ingenieurwissenschaftliche Grundlagenmodul "Maschinenelemente" ist Voraussetzung für jede konstruktive Tätigkeit während des Studiums sowie während der späteren Ingenieurstätigkeit im Bereich der Luft- und Raumfahrttechnik.

 

Modultyp Pflicht
Modulnummer 1212
Qualifikationsziele        
  • Die Studierenden sind nach Abschluss des Moduls in der Lage, technische Zeichnungen zu verstehen, zu erklären und einfache Konstruktionselemente selbstständig zu erstellen.
  • Sie besitzen grundlegende Kenntnisse der Konstruktionslehre sowie der wichtigsten Maschinenelemente.
  • Sie können die wichtigsten Konstruktionselemente anwendungsgerecht in Konstruktionen einsetzen.
  • Die Studierenden sind in der Lage, einfache Konstruktionselemente auf Grundlage der Anforderungen bzgl. Festigkeit, Steifigkeit und Lebensdauer zu dimensionieren und nachzuweisen.
Inhalte
  • Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen der Maschinenelemente:
    • Grundlagen Konstruktionslehre, Gestaltungsprinzipien und Gestaltungsrichtlinien
    • Grundlagen der Festigkeitsrechnung, Belastungs- und Beanspruchungsarten, statische und dynamische Bauteilauslegung
    • Achsen, Wellen, Zapfen, Dichtungselemente
    • Welle-Nabe-Verbindungen
    • Verbindungen, Schweißen, Löten, Kleben, Nieten
    • Schrauben, Gewinde, Schraubverbindungen, vorgespannte Schraubenverbindungen
    • Federn
    • Gleitlagerungen, Wälzlagerungen
    • Riemen- und Kettentriebe
    • Zahnräder und Zahnradgetriebe
    • Kupplungen und Bremsen
Dauer und Häufigkeit

Das Modul dauert 3 Trimester.

Das Modul beginnt im Herbsttrimester.

Leistungsnachweis Schriftliche Prüfung, 180 Minuten (45 Minuten Fragenteil ohne Hilfsmittel und 135 Minuten Aufgabenteil mit allen Hilfsmitteln außer programmierbare Taschenrechner o. ä.)

 

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung "Maschinenelemente I und II" ist der Teilnahmeschein an der Vorlesung "Technisches Zeichnen".

Kontakt

Büro (Geb. 41/300,2316) Büro (Geb. 41/300,2316)

Legende

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