Behandlungsangebot

Was bieten wir an?

Grundlage unseres Therapieangebots ist die kognitive Verhaltenstherapie, ein wissenschaftlich fundiertes und hoch wirksames Verfahren zur Behandlung psychischer Erkrankungen. Zentraler Ansatzpunkt ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Ziel ist die Veränderung von ungünstigen Verhaltens- und Denkmustern und die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Durch das gegenwartbezogene und ressourcenorientierte Vorgehen sollen konstruktive Lösungen gefunden werden.

Lehrtherapien

Im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung wirken Studierende des Masterstudiengangs "Klinische Psychologie und Psychotherapie" an der Durchführung von Diagnostik und Behandlung in der Hochschulambulanz mit. Die Studierenden werden dabei durchgehend von approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fachlich angeleitet und supervidiert, die die Verantwortung für den Behandlungsprozess tragen.
Diese Form der Lehrtherapie bringt für die Patientinnen und Patienten Vorteile mit sich: eine kürzere Wartezeit als im regulären Versorgungssystem (Start im Januar) sowie eine besonders sorgfältige Diagnostik und Behandlung, in die das Wissen und die fachliche Perspektive mehrerer Behandelnder einfließen. In Einzelfällen ist im Anschluss eine Weiterbehandlung ohne studentische Beteiligung möglich. Bei Interesse melden Sie sich bitte in unserer Telefonsprechstunde (oder unter hochschulambulanz@unibw.de - s.u.)

Wer kann zu uns kommen?

Das Angebot richtet sich an Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche (ab Grundschulalter) und bietet umfangreiche diagnostische und psychotherapeutische Hilfe bei folgenden Problemen:

  • Ängste und Phobien (z.B. Panikattacken, soziale Ängste)
  • Zwangsstörungen
  • Depressionen
  • Schmerzstörungen und andere somatoforme Störungen
  • Psychische Probleme im Zusammenhang mit veränderten Lebensbedingungen
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • Essstörungen
  • Schlafstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Traumafolgestörungen

Kostenübernahme:

Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Traumaambulanz nach SGB XIV:

Wir bieten auch Traumatherapie im Rahmen des SGB XIV - soziales Entschädigungsrecht - an und kooperieren dafür mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Voraussetzungen für die Abrechnung mit dem entsprechenden Kostenträger:

  1. Der Betroffene ist Opfer eines schädigenden Ereignis im Sinne des SGB XIV geworden, z. B. Opfer einer Gewalttat.
  2. Die erste Sitzung in der Traumaambulanz findet innerhalb von zwölf Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder der Kenntnisnahme davon statt.