
Bundestag beschließt weitere Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt
31 Januar 2025
Der Bundestag hat heute einstimmig beschlossen, dass Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche nach einer Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutz haben. Diese gestaffelte Regelung ermöglicht Betroffenen eine angemessene Regenerationszeit entsprechend ihrer körperlichen und seelischen Belastung. Die Schutzfristen sind nicht verpflichtend und können individuell in Anspruch genommen werden. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland jährlich etwa 6.000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. In einem nächsten Schritt wird die Regelung konkret ausgestaltet werden.
(Quelle: https://www.bmfsfj.de)