Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Elterngeld ist eine staatliche Leistung und hat zunächst mit der UniBw M als Arbeitgeberin nichts zu tun. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil Sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.

Bitte beachten Sie auch die Neuregelungen zum Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Da es unterschiedliche Elterngeldvarianten gibt, welche man zudem miteinadner kombinieren kann, empfehlen wir Ihnen, den Elterngeldrechner zu konsultieren. Er gibt Ihnen einen ersten, unverbindlichen Eindruck über die Höhe des zu erwartenden Elterngeldes. Das Programm bietet auch die Möglichkeit, unterschiedliche Varianten durchspielen, um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, welche Elterngeldform für Sie am besten ist. Grundsätzliche Informationen zur Höhe des Elterngeldes finden Sie hier.

Wie kann ich Elterngeld beantragen?

Die Beantragung von Elterngeld erfolgt entweder über einen Standardantrag oder bequem per Onlineformular. Wir empfehlen Ihnen letzteres, da Sie das Onlineformular jederzeit zwischenspeichern und bearbeiten bzw. vervollständigen können. Auf diese Weise können Sie den Antrag bereits vor der Geburt Ihres Kindes in Ruhe vorbereiten.

Gut zu wissen:

  • Sie können während des Bezugs von Elterngeld bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dies wirkt sich auf die Höhe des Elterngeldes aus.
  • Studium oder Ausbildung müssen Sie für den Bezug von Elterngeld nicht unterbrechen.
  • Das Elterngeld ist im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.

 

Ausführliche Inforamtionen sowie Beratung erhalten Sie

  • im Familienportal
  • beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • Ergänzend steht vom Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Servicetelefon unter 0931 32090929 zur Verfügung:
    Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr, am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
    Bitte beachten Sie, dass hier lediglich Fragen vor der Antragstellung beantwortet werden!

Was ist das bayerische Familiengeld?

Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.
 
Wie beantrage ich das Familiengeld?
Ein Antrag auf Familiengeld ist nicht erforderlich, wenn in Bayern für dieses Kind Elterngeld bewilligt wurde bzw. künftig bewilligt wird. Der Antrag auf Elterngeld in Bayern gilt im Falle einer Bewilligung von Elterngeld gleichzeitig als Antrag auf Familiengeld.
 
Ausführliche Informationen sowie Beratungsangebote zum Familiengeld erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Erklärvideo zum Elterngeld