Belegung einer s+-Veranstaltung und Rücktritt
Mit der Belegung einer studium plus-Veranstaltung erfolgt zugleich die verbindliche Anmeldung zur zugehörigen Prüfung. Eine Um- oder Abmeldung ohne Angabe von Gründen ist ausschließlich innerhalb der Belegungswoche möglich. Nach erfolgter Belegung und Ablauf des Belegungszeitraums ist eine Ummeldung, insbesondere ein Wechsel in eine andere Veranstaltung, nicht mehr möglich. Ein Rücktritt von der Prüfung bzw. eine Abmeldung vom Seminar oder Training richtet sich hinsichtlich der Fristen und Voraussetzungen nach den jeweils gültigen Prüfungsordnungen (ABaMaPO (Uni), § 15 sowie APO/BM (HAW), § 17).
Ein Rücktritt von einer studium plus-Lehrveranstaltung ist demnach wie folgt geregelt:
(1) für den univ. Bereich
- ohne Angabe von Gründen bis zum Beginn des Trimesters;
- nach Beginn des Trimesters nur aus triftigen Gründen, spätestens bis 7 Tage vor Beginn der Lehrveranstaltung, sofern zu diesem Zeitpunkt noch keine Themenvergabe erfolgt ist.
- nach erfolgter Themenvergabe ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
(2) für den HAW-Bereich
- ohne Angabe von Gründen bis zum Beginn des Trimesters;
- nach Beginn des Trimesters ausschließlich im Falle:
a) einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit oder
b) eines vom Studierenden nicht zu vertretenden Grundes.
Im Falle krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Über das Vorliegen eines triftigen Grundes entscheidet die zuständige Stelle gemäß Prüfungsordnung (hier Leitung studium plus)
Erfolgt der Rücktritt frist- und formgerecht, gilt die Veranstaltung als nicht abgelegt und ist im darauffolgenden Trimester erneut zu belegen. Ein Anspruch auf einen Wechsel in eine andere Veranstaltung innerhalb des laufenden Trimesters besteht nicht. Erfolgt der Rücktritt ohne Angabe von Gründen nach der Themenübernahme bzw. nach Beginn der Veranstaltung, gilt die Prüfung als nicht bestanden.