Folgende drei Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur), allgemeine Fachhochschulreife (Fachabitur), einschlägige fachgebundene Hochschulreife, einschlägige fachgebundene Fachhochschulreife oder ein nach den Vorschriften des Freistaates Bayerns gleichwertig anerkannter Abschluss, oder nach näherer Maßgabe derQualifikationsverordnung (QualV) bestandene Meisterprüfung oder einer vom Staatsministerium der Meisterprüfung gleichgestellte bestandene beruflichen Fortbildungsprüfung oder der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule oder Fachakademie, wenn ein Beratungsgespräch an der Universität der Bundeswehr München absolviert wurde, oder der erfolgreiche Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und der Nachweis einer anschließenden in der Regel mindestens dreijährigen hauptberuflichen Berufspraxis in einem dem Studiengang Wehrtechnik fachlich verwandten Bereich sowie das erfolgreich absolvierte Probestudium nach näherer Maßgabe der Satzung zur Regelung des Hochschulzugangs für qualifizierte Berufstätige der Universität der Bundeswehr München vom 1. März 2012 (SatQualBe). 
  • Erfüllung der formalen Voraussetzungen zur Einstellung als Beamte im öffentlichen Dienst
  • Nachweis einer einschlägigen fachpraktischen Tätigkeit (Vorpraktikum) mit einer Dauer von acht Wochen. Das Vorpraktikum kann durch den erfolgreichen Abschluss folgender fachpraktischer Ausbildung ersetzt werden:

                    - Fachoberschule in der Ausbildungsrichtung Technik oder

                    - Einschlägige Berufsausbildung, deren Inhalt und Zielsetzung den Ausbildungszielen und    
                      Ausbildungsinhalten des Vorpraktikums entsprechen.

 

Detail-Infos zum Vorpraktikum (Dauer, Aufteilung, Ziele, Inhalt) sowie Angaben zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie in den Merkblättern im Downloadbereich am Ende der Seite.

 

Hinweis:

Einige Arten der fachgebundenen Hochschulreife, die nicht in Bayern erworben wurden, sind in Bayern nur unter Erfüllung bestimmter Auflagen anerkannt. Einige Arten der schulischen Vorbildung, die in anderen Bundesländern die Fachhochschulreife verleihen, sind in Bayern nicht als gleichwertig anerkannt. Bei anerkannten (Fach-) Hochschulzugangsberechtigungen, die nicht in Bayern erworben wurden, ist im Zeugnis ein Vermerk über die Studienberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland enthalten.