Die Rechtswissenschaften in der Forschung

Alles was Recht ist

Wie ist menschliches Zusammenleben in verbindlicher Weise zu organisieren? Vom frühgeschichtlichen Stammesverband bis zur organisierten Weltgemeinschaft der Gegenwart: Zu allen Zeiten und an allen Orten dieser Welt war und ist es die Kernaufgabe des Rechts, eine befriedigende Antwort auf genau diese Frage zu geben. Im Gegensatz zu anderen gesellschaftlichen Normenordnungen (wie Moral, Sitte oder Brauch) hat die historische Entwicklung dabei für die Rechtsnormsetzung und -durchsetzung dem Staat eine Schlüsselrolle zugewiesen. Dies gilt nicht nur für das nationale Recht. Vielmehr stellt der Staat auch in der internationalen Rechtsordnung bis heute den zentralen Akteur dar.

Recht ist nicht Gerechtigkeit. Die Menschheitsgeschichte ist geprägt vom wohl unvermeidlichen Konflikt dieser gleichermaßen widerstreitenden wie eng miteinander verwobenen Konzepte. Wohl nirgends ist dieser Konflikt in so dramatischer und konsequenter Weise thematisiert worden wie in der Tragödie „Antigone“ des griechischen Philosophen Sophokles, welche der Jurist Georg Friedrich Hegel denn auch als das „vortrefflichste, befriedigendste Kunstwerk“ bezeichnet hat. In einer Aufführung des Theaters Dschungel/Wien ziert die Antigone auch die Startseite unseres Instituts. Aber das Streben nach einer gerechten Ordnung ist sicher die vornehmste Aufgabe des Rechts, seiner Erzeuger und Interpreten: im Nationalstaat, in Europa und weltweit.

Wie die Gesellschaft so das Recht: Recht ist in stetem Wandel. Diesen Wandel auf der Grundlage eines festen Wertefundaments mit aufmerksamem, kritischem Blick zu begleiten, ist die wohl wichtigste Aufgabe der Rechtswissenschaft, die an unserem Institut mit drei Professuren vertreten ist: der Professur für Öffentliches Recht, der Professur für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht sowie der Professur für Internationales Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz.

Die Rechtswissenschaften in der Lehre

Jura gilt gemeinhin als trockene Materie. Zu Unrecht, dient die Rechtswissenschaft doch im Grunde genommen immer der Lösung ganz konkreter  Konflikte. Und so ist man als Juristin oder Jurist stets mit der ganzen Vielfalt sehr realer Lebenssachverhalte konfrontiert. An der Universität der Bundeswehr wird Recht im Rahmen des B.A./M.A. Studiengangs für Staats- und Sozialwissenschaften gelehrt. Die Studierenden sollen lernen mit dem "Handwerkszeug" der Juristen umzugehen. Sie beschäftigen sich mit Bedeutung und Funktionsweise des Rechts als Ordnungssystem in nationalen, supra-, inter- und transnationalen Kontexten. Inhaltlich liegen die Schwerpunkte auf den Grundlagen und den Grenzen staatlichen Handelns, sowohl auf innerstaatlicher als auch völkerrechtlicher Ebene. Damit umfasst das Studium Teile des nationalen Rechts (Staats- und Verwaltungsrecht) ebenso wie auch die Grundlagen der internationalen Rechtsordnung (Europa- und Völkerrecht), wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Schutz der Grund- und Menschenrechte liegt.

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Module und Teilmodule, die das Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht im B.A. und M.A. Studium anbietet. Im Rahmen einiger dieser Lehrveranstaltungen werden Studienreisen und Exkursionen organisiert. Selbstverständlich erfolgt am Institut auch eine Betreuung  von Studienabschlussarbeiten (B.A. und M.A.), werden im Rahmen des Sommermoduls nach dem ersten Studienjahr Aufgaben zur "Textanalyse" vergeben und beteiligen sich die ProfessorInnen des Instituts an der einführenden Ringvorlesung.

Allgemeinere Informationen zu den Studiengängen, inklusive den aktuellen Modulhandbüchern, sind auf der Seite der Fakultät zu finden (siehe B.A. und M.A.).

 

Trimester Modul Teilmodul / Inhalt
1. BA Staat, Gesellschaft und Normen Einführung in das juristische Denken und Arbeiten (V u. Ü)
1. BA Einführung in die Rechtswissenschaften Staatsorganisationsrecht (Staatsrecht I) (V u. Ü)
2. BA Einführung in die Rechtswissenschaften Grundrechte (Staatsrecht II) (V u. Ü)
3. BA Einführung in die Rechtswissenschaften Grundgesetz und Völkerrecht (Staatsrecht III) (V)
4. BA Staat und Verwaltung Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht (V u. Ü)
5. BA Staat und Verwaltung Besonderes Verwaltungsrecht (V u. Ü)
5. BA Grundlagen der Internationalen Rechtsordnung Europarecht I (V)
5. BA Grundlagen der Internationalen Rechtsordnung Völkerrecht I (V)
6. BA Grundlagen der Internationalen Rechtsordnung Europarecht II (V u. Ü)
6. BA Grundlagen der Internationalen Rechtsordnung Völkerrecht II (V u. Ü)
6. BA Menschenrechte Menschenrechte (V u. Ü)
6. BA Staatliche Ordnungen im Vergleich Staatliche Ordnungen im Vergleich (S)
7. BA Internationale Beziehungen in Geschichte und Gegenwart Die Organisation der internationalen Staatengemeinschaft (V)
7. BA Internationale Beziehungen in Geschichte und Gegenwart Seminar(e) aus der Perspektive des Internationalen Rechts/Europarechts (S) - auch interdisziplinär (z.B. Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse)
1. MA Das Individuum in der Internationalen Rechtsordnung I Humanitäres Völkerrecht, Internationaler Menschenrechtsschutz und Völkerstrafrecht (V - 4-stündig)
2. MA Das Individuum in der Internationalen Rechtsordnung II Humanitäres Völkerrecht, Internationaler Menschenrechtsschutz und Völkerstrafrecht (S - 4 stündig)
2. MA Internationales Recht und Internationale Politik in der Praxis Internationales Recht und Internationale Politik in der Praxis (S mit Studienreise)
3. MA Äußere Sicherheit: Staat, Verfassung, Militär Staat, Verfassung, Militär (V)
3. MA Äußere Sicherheit: Staat, Verfassung, Militär Plan- und Fallbeispiele zur Wehrverfassung (S)
3. MA Macht und Recht in den Internationalen Beziehungen Internationales Recht I (z.B. Internationales Seerecht) (V)
3. MA Macht und Recht in den Internationalen Beziehungen Internationales Recht II (z.B. Internationaler Minderheitenschutz) (V)
3./4. MA Vertiefungsmodule (IRuP/StuG) Forschungsseminare (S) - auch interdisziplinär (z.B. Völkerrecht im Ersten Weltkrieg)
4./5. MA Aktuelle Forschungsdebatten Aktuelle Forschungsdebatten (S u. K)
     
V = Vorlesung
S = Seminar
Ü = Übung
K = Kolloquium