Alles was Recht ist
Wie ist menschliches Zusammenleben in verbindlicher Weise zu organisieren? Vom frühgeschichtlichen Stammesverband bis zur organisierten Weltgemeinschaft der Gegenwart: Zu allen Zeiten und an allen Orten dieser Welt war und ist es die Kernaufgabe des Rechts, eine befriedigende Antwort auf genau diese Frage zu geben. Im Gegensatz zu anderen gesellschaftlichen Normenordnungen (wie Moral, Sitte oder Brauch) hat die historische Entwicklung dabei für die Rechtsnormsetzung und -durchsetzung dem Staat eine Schlüsselrolle zugewiesen. Dies gilt nicht nur für das nationale Recht. Vielmehr stellt der Staat auch in der internationalen Rechtsordnung bis heute den zentralen Akteur dar.
Recht ist nicht Gerechtigkeit. Die Menschheitsgeschichte ist geprägt vom wohl unvermeidlichen Konflikt dieser gleichermaßen widerstreitenden wie eng miteinander verwobenen Konzepte. Wohl nirgends ist dieser Konflikt in so dramatischer und konsequenter Weise thematisiert worden wie in der Tragödie „Antigone“ des griechischen Philosophen Sophokles, welche der Jurist Georg Friedrich Hegel denn auch als das „vortrefflichste, befriedigendste Kunstwerk“ bezeichnet hat. In einer Aufführung des Theaters Dschungel/Wien ziert die Antigone auch die Startseite unseres Instituts. Aber das Streben nach einer gerechten Ordnung ist sicher die vornehmste Aufgabe des Rechts, seiner Erzeuger und Interpreten: im Nationalstaat, in Europa und weltweit.
Wie die Gesellschaft so das Recht: Recht ist in stetem Wandel. Diesen Wandel auf der Grundlage eines festen Wertefundaments mit aufmerksamem, kritischem Blick zu begleiten, ist die wohl wichtigste Aufgabe der Rechtswissenschaft, die an unserem Institut mit drei Professuren vertreten ist: der Professur für Öffentliches Recht, der Professur für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht sowie der Professur für Internationales Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz.