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Rettungsdienst

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Ziviler Notdienst

0800 972 63 78
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Bereitschaft der Bw nach Dienst

Anmeldung:

Humanmedizin

Festnetz: (089) 6004 - 4950
FspBw: 90 6217 - 4950

Zahnmedizin

Festnetz: (089) 6004 - 4988
FspBw: 90 6217 - 4988

Sanitätsversorgungszentrum

Sanitätsversorgungszentrum Sanitätsversorgungszentrum

Legende

  • 1: Sanitätsversorgungszentrum

FAQ Truppenarzt

Wo erhalte ich das Formblatt "BA 90/5"?

Nicht beim Truppenarzt sondern über die eigene Einheit, BA 90/5 Ärztlicher Untersuchungsauftrag werden vom Disziplinarvorgesetzten angeordnet, erkundigen Sie sich bei Ihrer Einheit über die internen Regelungen zum Erhalt Ihres BA 90/5.

Warum wird für verschiedene Vorgänge im SanVZ Neubiberg immer meine G-Karte benötigt?

Alle medizinischen Handlungen sind dokumentationspflichtig – darunter fallen auch Handlungen des Assistenzpersonals im Rahmen Ihrer Befugnisse wie Ausgabe von Medikamenten oder Überweisungsscheinen etc.

Wann wird meine G-Akte von wem angefordert?

Von meiner Dienststelle, bei Versetzungen oder Kommandierungen über drei Monate – in Ausnahmefällen wird durch den Truppenarzt die Mitnahme der G-Akte und somit der Empfang angeordnet z.B. bei Termin Facharzt Bw.

Wo und wann bekomme ich wie meine Dauermedikamente?

Eine Dauermedikation wird durch den Truppenarzt des SanVersZ Neubiberg schriftlich in der G-Akte festgelegt und ist zeitlich befristet. Folgebedarf ist mit 2 Wochen Vorlaufzeit telefonisch unter App. 4950 oder schriftlich an  sanverszneubibergheilfuersorge@bundeswehr.org anzumelden. Empfangszeiten für die Dauermedikation sind Mo-Mi von 13:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Woher bekomme ich meinen Krankenmeldeschein?

Von Ihrer Einheit - in der Regel im Geschäftszimmer zu empfangen. Erkundigen Sie sich nach den Regelungen Ihrer Einheit. Nur im Ausnahmefall erhalten Sie einen Krankenmeldeschein im Sanitätsversorgungszentrum Neubiberg.

Warum brauche ich eine Impfberatung/ Impfaufklärung vor einer Impfung und welche Unterlagen sind vorzulegen?

Die Impfung als intramuskuläre Injektion ist ohne Aufklärung durch einen Arzt und Einwilligung des Patienten juristisch eine Körperverletzung. Eine Impfung kann somit nur nach erfolgter Aufklärung und Einwilligung des Patienten erfolgen.

Alle neu zuversetzten Soldaten können im SanVersZ Neubiberg durch das Fachpersonal erst dann geimpft werden, wenn ein Truppenarzt des SanVersZ Neubiberg die Impfunterlagen zur Erhebung des individuellen Impfstatus gesichtet hat, er den Impfbedarf in der Folge festgelegt hat und der Patient die Impfaufklärungsbögen zu den entsprechenden Impfungen gelesen und hierfür unterschrieben hat.

Vorzulegende Unterlagen sind alle vorhandenen Impfausweise:

a)       Impfausweis Bw: alt (weiß) und/oder neu gelb (international)
b)       Impfausweis VOR Eintritt Bw: Kinderimpfausweis oder Internationaler Impfausweis.


Falls nicht mehr vorhanden, ist diesbezüglich eine dienstliche Erklärung vorzulegen.

Warum kann ich meine G-Karte zu Kommandierungen oder bei Versetzung nicht selbst anfordern?

Die G-Karte unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, ist ein separater, verschlossener Teil der Personalakte und wird administrativ wie die Personalakte behandelt, geführt jedoch ausschließlich durch den zuständigen Truppenarzt/Sanitätspersonal.

Warum bekomme ich keine Medikamente an der Anmeldung?


Die Ausgabe von Arzneimitteln erfolgt grundsätzlich durch den Truppenarzt.

Der Truppenarzt entscheidet nach seiner fachlichen Maßgabe über Art und Umfang notwendiger therapeutischer Maßnahme, dazu gehört insbesondere auch die Anwendung von Medikamenten.

Warum wird mein Truppenarzt zunehmend unruhig, wenn ich ihm meinen dritten, vierten oder fünften Vorstellungsgrund vortrage?

Die Terminsprechstunde im Sanitätsversorgungszentrum Neubiberg ist auf 10 bis 15 Minuten Termine konzipiert. Patienten mit mehreren Anliegen sollten gegebenenfalls einen Doppeltermin vereinbaren oder müssen damit rechnen, dass ihr Truppenarzt sie auf einen zweiten Termin hinweist.

Warum können Wartezeiten entstehen?

Im Sanitätsversorgungszentrum Neubiberg werden fünf Termine à 10 Minuten pro volle Stunde vergeben, dies ist in der Regel ausreichend. Leider kommt es immer wieder zu nicht planbaren, zeitintensiveren Notfällen und nicht aufschiebbaren Problemen.

FAQ Zahnarzt

Der Sanitätsoffizier hat mich zu einem zivilen Zahnarzt überwiesen. Ich will aber lieber zu einem anderen Zahnarzt an meinem Heimatort gehen. Darf ich das?

Nein. Als Soldat besitzen Sie nicht das Recht der freien Arztwahl. Ihr zuständiger Truppenzahnarzt entscheidet über die Art und den Umfang der utV.

Habe ich Anspruch auf das Einholen einer Zweitmeinung?

Nein. Da Sie kein Recht auf freie Arztwahl haben und eine Überweisung zu einem anderen Zahnarzt nur auf Veranlassung Ihres zuständigen Truppenzahnarztes erfolgt, haben Sie keinen Anspruch auf eine Zweitmeinung.

Warum kann ich nicht einfach zur Behandlung an einen anderen Standort fahren?

Für jede militärische Dienststelle gibt es einen Organisationsbefehl. Darin ist u.a. die sanitätsdienstliche Zuständigkeit geregelt. Im Organisationsbefehl für die Universität der Bundeswehr München ist für die Sicherstellung der truppenzahnärztlichen Versorgung das Sanitätsversorgungszentrum Neubiberg befohlen.

Darf ich mich ohne Überweisung von einem zivilen Zahnarzt behandeln lassen?

Nein. Als Soldat erhalten Sie unentgeltliche truppenzahnärztliche Versorgung (utV). Diese utV wird in Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr gewährt. Nehmen Sie die utV nicht in Anspruch, können Ihnen - außer in Notfällen - die Kosten, die Ihnen durch die Heilbehandlung entstehen, nicht erstattet werden.

Ist bei plötzlicher schwerer Erkrankung ein Sanitätsoffizier Zahnmedizin der Bundeswehr nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen, können Sie die Hilfe eines zivilen Zahnarztes bzw. einer zivilen Zahnärztin in Anspruch nehmen, bis ein Sanitätsoffizier der Bundeswehr die Weiterbehandlung übernehmen kann. Nach der durchgeführten Notfallbehandlung müssen Sie sich unverzüglich bei Ihrem zuständigen Truppenzahnarzt melden, damit die Notfallüberweisung nachträglich dem niedergelassenen Zahnarzt zugeschickt werden kann. Bei schuldhafter Nichtbeachtung gehen die Behandlungskosten zu Ihren Lasten.

Warum muss ich zur Entfernung meiner Weisheitszähne in das Bundeswehrkrankenhaus Ulm?

Über den Umfang der utV entscheidet Ihr zuständiger Truppenzahnarzt. Fachzahnärztliche Behandlung erfolgt grundsätzlich in Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr. In Einzelfällen ist eine fachzahnärztliche Behandlung durch einen niedergelassenen Fachzahnarzt möglich. Die Entscheidung darüber trifft einzig und allein Ihr zuständiger Truppenzahnarzt. Einen Anspruch auf die Behandlung durch einen niedergelassenen Fachzahnarzt haben Sie nicht.

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