Untersuchung zur Prüfungsfähigkeit

 

Die Untersuchung findet im Auftrag des Prüfungsamtes statt. Das Untersuchungsergebnis wird somit nicht Bestandteil der Personalakte der/des Soldatin/Soldaten.
Sie selbst entscheiden am Prüfungstag darüber, ob sie sich psychisch und physisch prüfungsfähig fühlen und beantragen zur Vorlage beim Prüfungsamt die Untersuchung selbstständig auf dem Formblatt Untersuchung auf Prüfungsfähigkeit.
Eine Untersuchung auf Prüfungsfähigkeit kann nur am Tage der Prüfung und nur durch einen Truppenarzt des Sanitätsversorgungszentrums Neubiberg erfolgen. Der Truppenarzt spricht hierbei lediglich eine Empfehlung aus. Die endgültige Entscheidung über die Prüfungsfähigkeit trifft das Prüfungsamt. Das Untersuchungsergebnis wird Ihnen später durch Ihren Disziplinarvorgesetzten formal eröffnet.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass Sie sich im Falle einer Erkrankung an einem Prüfungstag unverzüglich mit entsprechendem Formblatt Untersuchung auf Prüfungsfähigkeit im Sanitätsversorgungszentrum vorstellen. Den Vordruck zur Feststellung der Prüfungsfähigkeit – ist im ÜVAS der UniBw sowie hier hinterlegt.