Der Sanitätsoffizier hat mich zu einem zivilen Zahnarzt überwiesen. Ich will aber lieber zu einem anderen Zahnarzt an meinem Heimatort gehen. Darf ich das?

Nein. Als Soldat besitzen Sie nicht das Recht der freien Arztwahl. Ihr zuständiger Truppenzahnarzt entscheidet über die Art und den Umfang der utV.