Warum kann ich meine G-Karte zu Kommandierungen oder bei Versetzung nicht selbst anfordern?

Die G-Karte unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, ist ein separater, verschlossener Teil der Personalakte und wird administrativ wie die Personalakte behandelt, geführt jedoch ausschließlich durch den zuständigen Truppenarzt/Sanitätspersonal.