Sie arbeiten unter Anleitung in einem ihrer zukünftigen Berufsfelder, d. h. alle Tätigkeiten, die im Betrieb von Personen mit einem Ingenieurabschluss ausgeübt werden, zählen zu den Ingenieurstätigkeiten (Konstruktion, Entwicklung, Arbeitsvorbereitungen, Planung, Qualitätssicherung usw.). Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich ist, fallen nicht unter Ingenieurstätigkeiten (Lagerarbeiten, Fertigung usw.).