Während des Praktikums können die Studierenden an einer möglichen Gleitzeitregelung des Unternehmens teilnehmen. Sofern es die Regelung des Unternehmens zulässt gilt für die Studierenden, dass maximal ein Tag pro Woche durch Überstunden abgegolten und damit frei genommen werden kann. Eine Ansammlung der Stunden zur Verkürzung des Praktikums ist nicht zulässig. Zudem darf das Gleitzeitkonto der Studierenden niemals negative Stunden aufweisen.