Ihren Praktikumsbetrieb wählen Sie selbst aus. Dazu bewerben Sie sich selbständig bei einem geeigneten Betrieb. Die Bewerbung liegt in Ihrer Initiative, es erfolgt keine Zuweisung eines Betriebes seitens der Universität.

Der Praktikumsbetrieb soll eine Flugwerft sein, also ein Instandsetzungs- und Instandhaltungsbetrieb der Luftfahrt. Dieser sollte idealerweise einige der nachfolgenden Prozesse abbilden können:

  • (Wieder‐)Herstellung der Luftfahrttauglichkeit von Fluggeräten
  • Beschaffung von Luftfahrtgerät bis hin zum Einbau in Luftfahrzeuge
  • Einbau/Tausch von Bauteilen/Baugruppen in Luftfahrzeugen
  • Sub‐/Systemtests zur Wiederherstellung der Luftfahrttauglichkeit von Luftfahrzeugen
  • Teil‐/Zulassungsvorgänge nach Einbau von Luftfahrtgerät in Luftfahrzeuge
  • Planung/Überwachung/Optimierung von kalendarischen Instandsetzungsprozessen an Luftfahrzeugen
  • organisatorische Schnittstellen zum Flugbetrieb
  • Personal‐/Werkzeug/Ersatzteilmanagement im Instandsetzungsbetrieb
  • Arbeitsschutz‐/Sicherheitskonzepte für Instandsetzungsprozesse

Als Praktikant sollen Sie auf eine Auswahl der o.g. genannten Prozesse treffen. Diese sollen auf der Ebene von Flugzeugsystemen (nicht auf Bauteilebene) stattfinden.

Falls Unklarheit über die Eignung eines Praktikumsbetriebs besteht, sollte im Vorfeld (vor Antritt des Praktikums) Rücksprache mit der Praktikantenstelle (Prof. Dr. Dietz) gehalten werden.

Wenn Sie die Zusage eines Betriebes haben, ist der ausgefüllte und unterschriebene Personalbogen für Praktika beim zuständigen Sachbearbeiter im Prüfungsamt einzureichen. Ist der Personalbogen vollständig, wird der Praktikumsvertrag mit dem Betrieb geschlossen. Der Personalbogen steht unter folgendem Link zum Download bereit:

https://www.unibw.de/studium/pruefungsamt/formulare/formulare-fuer-aer

Wichtiger Hinweis: Möchten Sie im Sommertrimester eines Kalenderjahres einen Praktikumsblock durchführen (das ist der Normalfall), so müssen Sie bis zum 30.04. des Kalenderjahres am Prüfungsamt die schriftliche Zusage des Praktikumsbetriebs (z.B. in Form einer E-Mail-Bestätigung vom Praktikumsbetrieb) sowie den ausgefüllten und von militärischer Seite unterzeichneten Personalbogen (bei zivilen Praktikumsbetrieben zusätzlich die „Anlage zum Praktikumsvertrag“) vorlegen. Das Prüfungsamt benötigt diese Vorlaufzeit, um den Praktikumsvertrag mit dem jeweiligen Betrieb abzuschließen.