Derzeit besteht die Möglichkeit im mittleren bzw. gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bei der Bundeswehr Feuerwehr einzusteigen bzw. die Ausbildung in einer dieser Laufbahn zu beginnen.

                                                          

 

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Mittlerer Dienst

Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen

 

 

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 GG
  • uneingeschränkt feuerwehrdiensttauglich
  • charakterlich, geistig und körperlich geeignet
  • Das max. Einstellungsalter im Beamtenverhältnis liegt bei 32 Jahren                             


    Weitere Einstellungsvoraussetzungen 
  • Mindestens den erfolgreichen Abschluss einer Hauptschule und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Feuerwehrdienst förderlichen Beruf.
  • Bei einem nicht Feuerwehrdienst förderlichen Beruf; mindestens eine mehrjährige aktive Zugehörigkeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr mit abgeschlossener Grundausbildung.
  • Als Soldat/-in oder ehemaliger Soldat/-in in der Bundeswehr mindestens 2 Jahre in einer förderlichen Verwendungsreihe tätig gewesen sein und eine Mindestdienstzeit von 4 Jahren nachweisen kann.

 

 

 

Gehobener Dienst

Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen

In die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes werden zur Zeit Beamtinnen/Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes übernommen, die sich bewährt haben, ein Aufstiegsverfahren durchlaufen und die dafür vorgesehene Ausbildung absolviert haben. In Zukunft wird es darüber hinaus auch die Möglichkeit geben, sich direkt für den gehobenen Dienst zu bewerben.

 

  • Deutscher im Sinne des Grundgesetzes 
  • charakterlich, geistig und körperlich geeignet
  • uneingeschränkt feuerwehrdiensttauglich
  • über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium in einem förderlichen Studienfach verfügt
  • über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium und eine aktive mehrjährige Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr mit abgeschlossener Grundausbildung verfügt
  • als Soldat/-in oder ehemaliger Soldat/-in in der Bundeswehr mindestens 2 Jahre in einer förderlichen Verwendungsreihe tätig waren und eine Mindestdienstzeit von vier Jahren nachweisen können.
  • bei der Einstellung das 32 Lebensjahr noch nicht vollendet haben