Studierende Offiziere und Offizieranwärter/-anwärterinnen (studOffz/OA) werden auf Antrag sehr großzügig von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit, da einige studOffz/OA des neuen Jahrgangs möglicherweise zunächst in Doppelunterkünften untergebracht werden müssen. Dies ist notwendig, da derzeit nicht genügend Wohnraum für eine Einzelbelegung vorhanden ist.
Sofern Sie die Absicht haben, die Gemeinschaftsunterkunft nicht zu nutzen, bitten wir um die Zusendung eines formlosen, schriftlichen Antrages auf Befreiung vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft bis spätestens zum 01. September des Jahres, so dass wir dies bei der Stubeneinteilung berücksichtigen können.
Sollten Sie den Wunsch haben, mit einem Kameraden/einer Kameradin zunächst in einer Doppelstube untergebracht zu werden, so schicken Sie uns einen formlosen, schriftlichen Antrag, von beiden Soldaten unterschrieben. Wir versuchen dann, dies zu berücksichtigen.