• Die Abgabe der Praktikumsberichtshefte hat bis zum 15.10.2022 im Prüfungsamt zu erfolgen, damit eine fristgerechte Prüfung und Weitergabe an die Prüfungskommission möglich ist.
  • Abgelehnte Berichtshefte müssen zur Wiedervorlage bis 31.1.2023 bei Prüfungsamt eingegangen sein.
  • Die Abgabefrist ist in §8(6) der Ordnung zur Durchführung der praktischen Studienabschnitte geregelt. Bei verspäteter Abgabe werden die ECTS-Punkte des Moduls erst zum späteren Zeitpunkt anerkannt. Damit fehlen Ihnen u. U. die ECTS-Punkte für die Zulassung zum Masterstudium.
  • Bei Problemen während der praktischen Studienabschnitte kontaktieren Sie bitte frühzeitig die Praktikumsbeauftragten. In aller Regel betrifft dies Tätigkeiten, die lt. Merkblatt nicht anerkennungsfähig sind (Werkertätigkeiten).