Der Vorstand des Freundeskreises führt die laufenden Geschäfte auf Grundlage der durch den Beirat erlassenen Geschäftsordnung. Dies betrifft insbesondere auch die Verwaltung und satzungskonforme Verwendung der Vereinsmittel. Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung erstattet der Vorstand regelmäßig Bericht über seine Tätigkeiten und das abgelaufene Geschäftsjahr.