Zurück Der 1992 von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Tag der Menschen mit Behinderung soll jedes Jahr am 3. Dezember weltweit das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte Teilhabe stärken. Im Grundgesetz ist seit 1994 festgelegt, dass eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung nicht zulässig ist. Mit der UN-Behinderten­rechtskonvention, die in Deutschland 2009 in Kraft getreten ist, verpflichten sich die Unterzeichner zur Einhaltung verschiedener Grundsätze und Rechte für Menschen mit Behinderung, wie z.B. das Recht auf inklusive Bildung.