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Der 1992 von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Tag der Menschen mit Behinderung soll jedes Jahr am 3. Dezember weltweit das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte Teilhabe stärken. Im Grundgesetz ist seit 1994 festgelegt, dass eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung nicht zulässig ist. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland 2009 in Kraft getreten ist, verpflichten sich die Unterzeichner zur Einhaltung verschiedener Grundsätze und Rechte für Menschen mit Behinderung, wie z.B. das Recht auf inklusive Bildung.
2025 schrieb der Freundeskreis der UniBw M in Kooperation mit der zivilen Gleichstellungsstelle erstmalig den Ideenwettbewerb "Wir an der UniBw M". Die Erstplatzierte, Annika Pezold, organisierte im Frühling 3 Erlebnistage, um insbesondere den militärischen und zivilen Bereich näher zusammenzubringen. Im Anschluss erstellte die damalige Studentin Videos von verschiedenen Bereichen und Einrichtungen.
In den "Got a minute"-Videos stellen sich verschiedene Bereiche und Einrichtungen der Uni vor, von der Forschung über studentische Initiativen bis hin zu ganz alltäglichen Einblicken.