Mobilität von Lehrenden (KA 103)

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) besitzen. Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Personalmobilitäten werden in Programmländern gefördert, die nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität im Fall von STA) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person sind.

 

Voraussetzungen für eine Mobilität zu Lehrzwecken im Rahmen von Erasmus+

  • Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gesendet werden (Outgoing-Mobilität). Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität, s.u.), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, kann zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE eingeladen werden.
  • Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen mind. 2 Tagen und max. 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten).
  • Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei 8 Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet. Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche. Für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat.
  • Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Formen stattfinden: Als Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktoranden, Teilnahme an Rigorosa etc. Wichtig ist, dass die Lehrkraft physisch anwesend ist (das schließt Online-Veranstaltungen aus).
  • Folgender Personenkreis kann beispielsweise gefördert werden:
    • Professor/innen und Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur entsendenden Hochschule
    • Dozierende ohne Dotierung
    • Lehrbeauftragte
    • Emeritierte Professoren und Lehrende im Ruhestand
    • Wissenschaftliche Mitarbeiter (bzw. Auszubildende bei STT)
    • Doktoranden, die in der Lehre tätig sind
    • Unternehmenspersonal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)

 

Finanzielle Förderung für eine Mobilität zu Lehrzwecken im Rahmen von Erasmus+

  • finanzielle Förderung nach festgelegten Fördersätzen (Stückkosten für Fahrt und Aufenthalt)

 

Bitte orientieren Sie sich für eine Teilnahme an einer Erasmus+-Mobilitätsmaßnahme für Hochschulpersonal an den hierfür festgelegten Bewerbungsfristen, Bewerbungsmodalitäten und Informationen zum Auswahl- und Vergabeverfahren.