Mobilität zu Praktikumszwecken (KA 103)

Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Auch Praxisaufenthalte zur Anfertigung von Abschlussarbeiten an Gast- oder Partnerhochschulen können ggf. über Erasmus+ SMP (ggf. SMS) gefördert werden.

Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

 

Vorteile eines Auslandspraktikums im Rahmen von Erasmus+

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten durch einen Mobilitätszuschuss
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

 

Voraussetzungen für ein Auslandspraktikum im Rahmen von Erasmus+

  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Praktikum bzw. Praxisaufenthalt in einem europäischen Programmland von je 2-12 Monaten Länge pro Studienzyklus (Bachelor, Master oder Doktorat); Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden
  • bei Aufenthalten an Hochschulen: Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE)
  • nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (siehe vollständige Liste) und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten

 

Die Teilnahme an einer Erasmus+-Mobilitätsmaßnahme für Studierende setzt eine erfolgreiche Bewerbung und Erfüllung der Auswahlkriterien im Rahmen das Bewerbungs- und Auswahlverfahren des Auslandsbüros voraus.

► zur Bewerbung