Kann ich als externe/r Person einen Sprachkurs besuchen?

Ja, aber nur, wenn Sie selbstständig auf den Campus gelangen können, weil Sie beispielsweise Bundeswehrangehörige/r einer anderen Dienststelle oder Mitglied im Sportförderverein oder Angehörige/r einer an der UniBw M angestellten Person sind. Das Sprachenzentrum ist nicht für die Gewährung von Zutritt für Sie auf den Campus zuständig. Bitte beachten Sie die entsprechenden Vorschriften.