14. Kann ich eine Quittung erhalten?

Ja. Quittungen können ausgestellt werden, sobald die Zahlung vom Haushalt bestätigt wurde.

Quittungen können:

  • Ihrer Lehrkraft übergeben werden
  • über die Hauspost versendet werden
  • im SpraZ-Geschäftszimmer abgeholt werden (Gebäude 36, Raum 120)
  • Ihnen per Post zugesandt werden (nur in Ausnahmefällen)

Teilnehmende, die eine Erstattung beantragen, erhalten automatisch eine Quittung zusammen mit dem Erstattungsformular.